Full text: Die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens in Preußen

Hat die Unterrichtsgesetzgebung in Preußen während der verflossenen fünfzig 
Jahre wenig thatsächliche Erfolge aufzuweisen, so wird der Preußischen Unterrichts— 
Verwaltung waährend dieser Zeit das Verdienst nicht abgesprochen werden können, 
wenn auch mühsam, weil die erleichternde Unterlage der überall adäquaten Gesetz— 
gebung fehlte, doch erfolgreich in allen äußeren und inneren Beziehungen das ge— 
sammte Unterrichtswesen auf dem dem Preußischen Staat gebührenden Standpunkt 
erhalten und jederzeit den sich aus dem fortschreitenden geistigen Leben der Nation 
ergebenden Bedürfnissen entsprechend weiter gestaltet zu haben. Bei keinem der im 
Nachfolgenden mitgetheilten Gesetzentwürfe dürfte sich der Grundcharakter verkennen 
lassen, daß sein wesentliches Bestreben ist, die zur betreffenden Zeit errungenen Ziele 
und Resultate der Schulverwaltung zu fixiren und die Bahnen neuer Entwickelungen, 
aber auf der historisch gewordenen Unterlage, offen zu halten. 
Berlin, im Januar 1869.
	        
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