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13. Die Seminarien haben jährlich T Wochen
Ferien, 4 Wochen zusammenhängend, die übrigen
3 Wochen auf Weihnachten, Ostern und Pfingsten.
14. Für die Präparandenbildung zum Ein—
tritt in das Seminar sorgt der Staat nicht durch
besondere Anstalten. Mit keinem Seminar darf
eine Präparandenschule verbunden sein.
Für die Präparandenbildung wird von dem
Seminar eine, durch die vorgesetzte Behörde zu
bestätigende Anweisung veröffentlicht. Regel ist,
daß der Präparand sich in einer wohleingerich—
teten Volksschule aushelfend mitbeschäftige. Fuͤr
die Vorbereitung der am besten ausgebildeten
Präparanden durch Volksschullehrer werden vom
Staate Prämien bewilligt. Für die Organisation
der Präparandenbildung im Bezirk sorgen der
Schulrath, der Seminar-Direktor und die Schul—
Inspektoren.
15. In keinem Seminar dürfen für jeden
Kursus wöchentlich über 26 Unterrichtsstunden
ertheilt werden.
Die Hauptaufgabe des Seminar-Unterrichts
erstreckt sich nach den beiden Richtungen, daß
die Zöglinge zunächst den für die betreffenden
Schulen gehörigen Unterrichtsstoff dem Inhalte
nach vollständig beherrschen und sich über die
Stellung der einzelnen Unterrichtsfächer zu ein—
ander, sowie zu dem Unterrichts- und Bildungs—
zweck überhaupt klar werden, daß dieselben sodann
mit den Grundsätzen, nach welchen der Unterricht
in einfacher und naturgemäßer Weise ertheilt
werden soll, theoretisch vertraut gemacht und in
der Anwendung der zweckmäßigen Unterrichts—
methode praktisch geübt werden.
Hieraus folgt, daß sich die Seminarien auch
der Aufgabe nicht entschlagen können, dem künf—
tigen Lehrer die formale Bildung, welche ihn zur
selbständigen Lösung dieser Aufgaben befähigt,
und dem Inhalt nach die allgemeine, über die
Grenzen der Elementarschule hinausgehende, na—
mentlich auf den ethischen und religiösen Unter—
cichtsfächern beruhende Bildung zu geben, welche
eine Stellung in dem Volke und in der bürger—
lichen Gesellschaft erfordert.
Die allgemeine Bildung kann in dem Se—
minar nicht vollendet und abgeschlossen werden.
Die Behandlung der betreffenden Unterrichtsfächer
ist daher die elementarische, und was den Inhalt
hetrifft, ist eine solche Auswahl zu treffen, daß
in einem, zum vollen und klaren Verständniß ge—
13. Die Seminarien haben jährlich 8 Wochen
gerien, 4 Wochen zusammenhängend, die übrigen
Wochen sind angemessen zu verkheilen.
14. Bleibt unverändert.
15. In keinem Seminar dürfen für jeden
dursus wöchentlich über 28 Unterrichtsstunden
rtheilt werden.
Wie nebenstehend.
In diesem Satze fällt nur das Woͤrtchen
,daher“ aus.