Full text: Die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens in Preußen

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Verständniß des Systems geführt, und kann der 
Unterricht in der Naturlehre und Himmelskunde 
sich über das veranschaulichte Verständniß der Er— 
scheinung auch auf die Beweise für sie und ihre 
Gesetze erstrecken? 
Für die Geschichte fragt es sich, ob eine Her— 
vorhebung der wichtigsten politischen und eultur— 
historischen Momente des Alterthums und vom 
Mittelalter an eine anschauliche Bekanntmachung 
mit den wichtigsten und einflußreichsten Personen 
und Ereignissen aus der vaterländischen Geschichte 
unter Nachweisung des allgemeinen Zusammen— 
hanges in vorzugsweise gruppirender und biogra— 
ohischer Behandlung, sowie in Anknüpfung an 
vaterländische Poesie und Dokumente, die im 
Volksleben Anklang und Verständniß zu finden 
geeignet sind, genügen dürfte, um den jungen 
Lehrer bei seinem Austritt aus dem Seminar sich 
in den vaterländischen Zuständen orientiren zu 
sassen und erwarten zu können, daß er durch diesen 
Unterricht Lust und Kraft erhalten habe, geschicht⸗— 
— 
in den Seminarien eine klare Einführung in un— 
sere gefetzlichen und verfassungsmäßigen Zustände 
stattfinden muß, unterliegt keiner Frage. 
Abgesehen von dem ästhetischen und sittlichen 
Zweck des Musik- und namentlich des Gesang— 
Unterrichts wird die Rücksicht auf den Volks- und 
Kirchengesang vorwalten, die technische und me— 
thodische Fertigkeit zu erzielen, und noch zu ent— 
scheiden sein, ob der Unterricht in der Theorie der 
Musik weiter gehen soll, als es das praktische Be— 
dürfniß für das Choralspielen erfordert. 
Der Unterricht in Pädagogik, Didaktik 
und Katechetik gründet sich auf die einfachsten 
Sätze der Anthropologie und Psychologie, be— 
schränkt sich in der Theorie auf die wichtigsten 
Grundsätze des Systems und findet seine eigent— 
lichste Berücksichtigung in der vorbildlichen Disci— 
plin und Unterrichts-Ertheilung des Seminars 
sowie in dem beaufsichtigten Arbeiten der Zoͤg— 
linge in der Uebungsschule. 
— 
gerichteten Turnplatz, auf welchem geordneter Un— 
terricht in den Leibesübungen, und einen Garten, 
in welchem Unterricht in dem Gartenbau ertheilt 
wird 
19. Das erste Jahr des Seminar-Unterrichts 
wird vorzugsweise zur Ergänzung und Klärung 
des elementaren Unterrichts-Materials benutzt; im 
der hervorragendsten Gegenstände und Erschei— 
iungen zur Erkenntniß der Gesetzmäßigkeit der 
Natur zu führen. 
Für die Geschichte genügt eine Hervorhebung 
er wichtigsten politischen und kulturhistorischen 
Momente des Alterthums, und vom Mittelalter 
n, eine anschauliche Bekanntmachung mit den 
vichtigsten und einflußreichsten Personen und Er— 
ignissen aus der vaterländischen Geschichte unter 
dachweisung des allgemeinen Zusammenhanges in 
orzugsweise gruppirender und biographischer Be— 
andlung, sowie in Anknüpfung an vaterländische 
Hoesie und Dokumente, die im Volksleben An— 
lang und Verständniß zu finden geeignet sind. 
58 wird erwartet, daß in dieser Weise der junge 
zehrer bei seinem Austritt aus dem Seminar be— 
ähigt ist, sich in den vaterländischen Zuständen 
u orientiren und daß er durch diesen Unterricht 
rust und Kraft erhalten hat, geschichtliche Werke 
zu lesen und zu verstehen. Daß fernerhin ꝛc. wie 
tebenstehend. 
Abgesehen von dem ästhetischen und sittlichen 
zweck des Musik- und namentlich des Gesang— 
Anterrichts wird die Rücksicht auf den Volks- und 
dirchengesang vorwalten, die technische und me— 
hodische Fertigkeit, sowie die nöthige Kenntniß 
der Theorie zu erzielen sein. 
—AI 
18. Jedes Seminar hat einen vollständig ein— 
zerichteten Turnplatz, auf welchem geordneter Un— 
erricht in den Leibesübungen, und einen Garten, 
n welchem Unterricht in dem Gartenbau und Obst— 
haumzucht ertheilt wird. 
19. Wie nebenstehend.
	        
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