Full text: Die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens in Preußen

79 
Was jene Bestimmungen enthalten, ist nur eine Modification der Verpflichtung zum 
Dienst im stehenden Heere, für die in den Seminarien zu bildenden Lehrer an untern Schulen 
während ihrer Vorbereitungszeit und für die Schullehrer überhaupt, welche das Verhältniß 
dieses Standes zu fordern scheint. 
Der Beruf des Lehrers auch an untern Schulen, wenn er so wie er soll, geübt wird, 
ist so wenig mechanisch, vielmehr so geistiger Art, und dagegen die Beschaffenheit der sich ˖ihm 
widmenden Subjecte an innerer und äußerer Bildung größtentheils so dürftig, daß es die 
äußerste Sorgfalt erfordert, den, welcher einmal für ihn gewonnen und auf einen guten Weg 
der Ausbildung dafür gebracht ist, fest auf diesem zu erhalten, und alles, was ihn davon 
abziehen oder dabei zerstreuen könnte, zu entfernen, wenn er nur einigermaßen seiner Be— 
stimmung entsprechen fsoll. 
Die Vorbereitung der Lehrer an untern Schulen kann in einem durchaus planmäßigen 
Gange nur äußerst mühevoll und langsam vorwärts schreiten, und daher eine auch nur ein— 
sährige Unterbrechung durch den Dienst im stehenden Heere nicht vertragen. Eine Verlänge— 
rung der Vorbereitungszeit wäre unumgänglich nöthig, um den inzwischen erlittenen Verlust 
an Kenntnissen, an Lehrgeschicklichkeit, wahrscheinlich auch an Sinn und Liebe für den Beruf, 
wieder zu ersetzen. Ohne bedeutende Erhöhung der Kosten, welche der Staat auf die Bildung 
jedes einzelnen Seminaristen wendet, würde dies nicht zu bewirken sein, und doch bliebe es 
zweifelhaft, ob der einmal abgerissene Zusammenhang der Vorbereitung wiederhergestellt, der 
Zweck derselben dennoch bei allen und in gleichem Grade, wie ohne die dazwischen getretene 
Störung, erreicht werden könne. 
Diese Nachtheile sind unvermeidlich, der Präparand mag während seines Cursus im 
Seminario, oder nach dessen Beendigung, in's stehende Heer treten. Er muß frisch aus jenem 
heraus an seinen Beruf in einer Schule kommen, wenn er dem Zwecke gemäß in ihm wirken, 
und in seiner fernern Ausbildung für ihn fortschreiten soll. 
Die Leistung des Dienstes im stehenden Heere vor dem Eintritt in's Seminarium 
würde, da sie doch erst mit dem siebenzehnten Jahre anfangen könnte, denselben, wäre sie 
dreijährig, über das für den Lehrerberuf am meisten bildsame Alter hinausschieben. Um sie 
auf ein Jahr zu beschränken, sind die Bedingungen, unter welchen diese Begünstigung Statt 
finden kann, bei denen, die Lehrer an untern Schulen werden wollen, in ihrem siebenzehnten 
Jahre schwerlich vorauszusehen. Im Allgemeinen aber läßt sich annehmen, daß während dieser 
Dienstzeit gewiß sehr viele die Lust zum Schullehrerstande, für welchen es ohnehin keinen 
Ueberfluß an Subjecten giebt, und wozu die Aufmunterung deswegen vielmehr verstärkt, nicht 
geschwächt werden muß, verlieren würden. 
Was die schon angestellten Lehrer betrifft, so gilt das Meiste, was in Ansehung der 
Präparanden gesagt ist, auch von ihnen. Das Element der Schule, wovon man wünschen 
mnuß, daß der Lehrer ganz und gar in ihm leben und auf's innigste von ihm durchdrungen 
werden möge, ist von demjenigen, worin der Dienst im stehenden Heere einführt, zu ver— 
schieden, als daß nicht Grund zu der Besorgniß vorhanden sein sollte, der Lehrer werde in 
letzterem seinem Berufe und dem ernsten Streben sich immer mehr dafür zu vervollkommnen, 
entfremdet, und dagegen für eine diesem nicht zusagende Lebens- und Sinnesart empfänglich 
werden. Hierin hat es mit dem Stande der Schullehrer fast dieselbe Bewandniß, wie mit 
dem der Geistlichen. Dazu kommt noch, daß eine große Anzahl von Schulen, die nur einen 
dehrer haben, die ganze Zeit über, wo dieser im stehenden Heere dient, entweder völlig ge— 
schlossen werden müßten, oder nur sehr ungenügend besorgt werden könnten. 
Die Nothwendigkeit, diese Verhältnisse zu berücksichtigen, ist auch schon eingesehen und 
durch die That anerkannt worden, wie dies bei der immer mehr zunehmenden Ueberzeugung 
don der Wichtigkeit der Schulen und ihrer Lehrer für die gesammte National-Cultur, und 
bon der Dringlichkeit, durch sorgsame Pflege die Erreichung ihres Zweckes zum Besten des 
Ganzen zu sichern, nicht anders sein konnte. Allein hiebei, wie bisher, alles auf die Beur— 
theilunge der Kommissionen zur Aushebung für den Militairdienst ankommen zu lassen, ist
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.