Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 
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Gerade in Württemberg, welches die lateinlosen Realschulen 
für die technischen Faͤcher geschaffen habe, fänden auf der an— 
dern Seite die alten Sprachen die gründlichste Pflege. So 
dürfe man hoffen, daß die neue Einrichtung dazu beitragen 
verde, unser Bildungswesen nicht herabzudrücken, sondern es 
vielmehr zweckmäßiger und solider zu gestalten. 
Auf eine Anfrage aus dem Schooß der Kommission, 
wie sich die Staatsregierung zur gesetzlichen Regelung unseres 
nunmehr so aus 3 Kategorien bestehenden höheren Schul— 
wesens im künftigen Unterrichtsgesetz stelle, gab der Kom— 
nissarius des Unterrichtsministeriums, Herr Geheimer Regie— 
rungsrath Dr. Gandtner die bedeutsame Erklärung ab: „daß 
die Unterrichts-Verwaltung von dem Plane der Reorganisation 
der Provinzial-Gewerbeschulen mit lebhaftem Interesse Kenntniß 
zenommen habe und den in der betreffenden Denkschrift dar— 
jelegten Intentionen nur zustimmen könne; sie halte die Unter— 
scheidung von zwei Arten von Anstalten mit je 6 und 9Rjährigem 
Kursus für durchaus zweckmäßig und erachte die Trennung des 
vissenschaftlich vorbildenden und des Fachunterrichtes im Inter— 
esse des Unterichts für dringend geboten. 
Die vorliegende Petition wolle zwar die Vorbildung für 
das Staatsbaufach auf Gymnasien und Realschulen J. Ord⸗— 
aung zulassen, strebe aber in Wirklichkeit auf die Vorbildung 
allein durch das Gymnasium hin. Damit sei aber weder 
den Eymnasien noch den kuͤnftigen Architekten gedient, 
denn das Gymnasium könne seinen bewährten Lehrplan nicht 
oweit ändern, daß dem Unterricht in Mathematik und im 
Zeichnen der für die Vorbildung der künftigen Architekten er— 
forderlich erachtete Umfang und Zeitaufwand gewährt werde. 
Eine Durchführung des Strebens der Petition würde nur zur 
Folge haben, daß bald genug Klagen über mangelhafte Vor— 
bildung für die höheren technischen Berufsarten laut werden 
and von neuem Aenderungen der Bestimmungen über dieselbe 
unvermeidlich machen würden. 
Die Petition gehe ferner von einer irrthümlichen Vor— 
aussetzung aus, indem sie unverkennbar die Vorbildung der 
aach der Denkschrift in Aussicht genommenen Gewerbeschule 
nit 9jähriger Lehrzeit nicht höher anschlage als diejenige, 
velche in den jetzigen Provinzial-Gewerbeschulen erreicht 
wird; es werde dabei unbeachtet gelassen, daß der Unterricht 
der letzteren Schulen, der nur 8 Jahre umfaßt, außerdem durch 
ungleiche Vorbildung der Schüler und durch die Aufnahme 
des Fachunterrichtes in seinem Ertrage für die wissenschaft— 
liche Vorbildung wesentlich beeinträchtigt werde. 
Ebenso wenig sei die Ansicht zutreffend, daß durch die Ein—
	        
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