Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 
95 
sonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben würden, es lasse 
iich aber annehmen, daß besondere Neigung und Begabung, 
welche dieselben zur Wahl dieses Berufs bestimmt habe, diese 
Schwierigkeiten uͤberwinden werden. — 
Nachdem ein der Kommission nicht angehörendes Mit— 
zlied, welchem die Ueberreichung einer der gegnerischen Peti— 
tionen anvertraut war, die Motioirung derselben mit voller 
Ueberzeugung sich aneignen zu müssen erklärt und seine 
Meinung dahin geäußert hatte, daß es für Baubeamte in 
der That verderblich sein würde, wenn sie in der Schule nur 
auf ein sich gegen andere abschließendes Fach gedrillt würden, 
exwiderte der Herr Ministerialdirektor Dr. Jacobi auf dessen 
Anfrage: 
daß die Technische Baudeputation allerdings zur Frage 
zehört sei. Um in keiner Weise hinter der Wahrheit zurück— 
zubleiben, wolle er hinzufügen, daß dieselbe mit voller Ent— 
schiedenheit sich gegen die Intentionen des Handelsministers 
erklärt habe. Die Deputation sei aber nur ein begutachtendes 
Organ, die Anhörung desselben bedinge nicht, daß der Mi— 
aister deren Votum zu folgen habe. Es handle sich hierbei 
um ein Internum der Verwaltung, das sei an sich keine Ur— 
sache, das Votum der Oeffentlichkeit zu übergeben. Indessen 
zlaube er, daß der Minister keinen Anstand nehmen würde, 
dasselbe mitzutheilen, wenn es seitens der Kommission oder 
des Hauses gewünscht werden sollte. Um neue Offenbarungen 
handle es sich dabei nicht, die Stellung der Baubeamten zu 
der vorliegenden Frage sei bekannt. 
Was eben von der Bildung besonderer Kasten gesagt 
worden sei, könne nur auf einem Mißverständniß beruhen. 
Nicht von einer sich gegen andere, sondern von einer in sich 
abschließenden Ausbildung sei die Rede gewesen. Umgekehrt: 
wenn man eine verschiedene Ausbildung der Baubeamten und 
der Privatbautechniker zulasse, gelange man zu Kastenbildungen, 
vwährend gerade das Bedürfniß sei, eine gleiche Ausbildung 
ür Beide vorzuschreiben und die etwa bestehende Grenze zu 
beseitigen. 
Die Regierung halte es für ihre Pflicht, auf eine gründ— 
liche, den speziellen Bedürfnissen des betreffenden Faches ent— 
prechende Ausbildung Bedacht zu nehmen, sie verwerfe jede 
Halbbildung. Die Prüfung der Bautechniker auf dem Ge— 
hiete der Jurisprudenz und der kameralistischen Wissenschaften 
ei von diesem Standpunkt aus ohne Werth und würde deren 
Beseitigung nur von Vortheil sein. 
Die Vorstellung, als könnten die Techniker gegenüber 
den Verwaltungsbeamten in geringerer Achtung stehen, sei 
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