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Kommissionsberichte
eine unberechtigte. Die Würdigung haͤnge von der Leistung
in der dem Einzelnen zugewiesenen Stellung ab, nicht von
der gleichen Vorbildung und noch weniger von dem Uebergriff
zus dem einen in das andere Gebiet. Oft genug sei der
Verwaltungsbeamte in der Lage, sich ohne die Möglichkeit
eigener Kritik auf das Votum des Technikers zu stützen —
es falle ihm nicht bei, in das technische Gebiet überzugreifen
ebenso bestehe aber auch die Ehrenstellung des Technikers nicht
darin, es dem Juristen oder Verwaltungsbeamten gleichzuthun.
Die Opposition habe sich den Anschein gegeben, als habe
der Minister eine willkürliche und eine auf neuer Erfindung
beruhende Einrichtung getroffen. In Wirklichkeit stehe die
Zache umgekehrt. Es wurde das Gewerbeinstitut in Berlin
gegründet, aus welchem allmälig die heutige Gewerbeakademie
n den durch die Verhältnisse bedingten weit höheren An⸗
orderungen erwuchs. Daneben standen die Gewerbeschulen —
als Bildungsanstalten für das Gewerbeinstitut, und zugleich
als Bildungsanstalten für Techniker niederen Ranges. Mit
der Hebung des Gewerbeinstituts mußten sich die Anfor-
derungen an die Gewerbeschlulen steigern, es mußte auf die
allgemein wissenschaftliche Ausbildung in derselben größerer
Werth gelegt werden. Die Reorganisation von 1870 war
keine zufällige, sondern eine durch die Entwickelung gebotene.
Sie hielt für die damaligen Verhältnisse das richtige Maß
ein. Die heutige Reorganisation sei lediglich die weitere
Konsequenz dessen, was damals eingeleitet, sie sei rationell.
Fuͤr die Vorbildungsanstalten eines Polytechnikums im heutigen
Sinne mußten die Anforderungen gesteigert werden und gleich⸗
zeitig war es nothwendig, die Kombination einer Vorbildungs⸗
instält und einer in sich abschließenden technischen Bildungs⸗
znstalt zu beseitigen. Es sei nicht Willkür, sondern Befriedigung
der nach der natuͤrlichen Entwickelung vorgezeichneten Bedürfnisse.
Vor wenigen Jahren sei, entgegen den damaligen In—
tentionen der Staatsregierung, die Vereinigung der hiesigen
Gewerbe- und Bauakademie zu einem Polytechnikum verlangt.
Gleichzeitig wurde die Gleichstellung saͤmmtlicher Polytechniker
hinsichtlich ihrer Vorbildung als eine berechtigte Anforderung
hezeichnet. Heute erhebe sich aus denselben Kreisen, welche
jenes Verlangen stellten, die Opposition gegen die nothwendigen
Konsequenzen. Das Gebiet, welches ehemals die Bautechniker
aAllein beherrschten, theile sich heute zwischen diesen und den
Ingenieuren. Die Gleichberechtigung der letzteren sei nicht
bzuweisen, und man müsse sich an die Anerkennung derselben
Jewöhnen. Damit müßte der Unterschied auch hinsichtlich der
Vorbildung fallen. I