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Die nachstehende Denkschrift hat den Zweck, die Ent—
wickelung darzulegen, welche in neuerer Zeit auf dem Gebiete
der technischen Unterrichts-Verwaltung stattgefunden hat. Sie
wird demnach die Maßregeln motiviren, welche zur Vereinigung
der Bau⸗- und Gewerbe-Akademie zu Einer Lehranstalt unter
einer gemeinsamen Verfassung, sowie zur Reform der nach dem
Plan von 1870 eingerichteten Gewerbeschulen getroffen worden
sind, und ferner die Gesichtspunkte erörtern, nach welchen die
Verwaltung schon länger bestrebt ist, mit dem theoretischen
Unterricht die praktische Ausbildung mehr als bisher zu ver—
binden, die Errichtung von Lehrwerkstätten theils anzuregen,
cheils in den Staats-Etablissements vorzubereiten und dadurch,
sowie durch die an die Volksbildung anschließenden Fachschulen
Baugewerk- und Werkmeisterschulen) zur besseren technischen
Ausbildung der verschiedenen gewerblichen Klassen beizutragen.
Die Technische Hochschule zu Berlin.
Die Frage der Vereinigung der Bau⸗—- und Gewerbe—
Akademie zu Einer technischen Hochschule ist schon im Jahre
1876 in Folge der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und
) Vom Handelsministerium den beiden Häusern des Landtags beim
Beginn der Session 1878/79 überreicht.