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des Abgeordnetenhauses.
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Nun sagt zwar der Herr Abgeordnete v. Heereman, es sei
ja möglich, der bisherigen Abtheilung für das Bauwesen in
dem Handelsministerium diese Unterrichtssachen zu übertragen;
indessen seine Ausführungen trugen nicht den Stempel der
eigenen Zuversicht, und, meine Herren, der wahre Grund, wes—
halb er jene Behauptung aufstellte, ergab sich aus der nach—
folgenden Motivirung. Er wollte sagen: wenn die Unter—
richtssachen nicht bei dem künftigen Handelsministerium ver—
bleiben können, so mögen sie zu jedem anderen Ministerium
zewiesen werden, nur nicht zu dem Kultusministerium; zu
sedem anderen Ministerium, wenn sie dorthin auch noch so
schlecht passen. Mögen sie dem Kultusministerium eigentlich
aaturgemäß zufallen, so sollen sie dem letzteren doch nicht
iberwiesen werden. Meine Herren, daß die Bauabtheilung des
künftigen Bautenministeriums sich mit dem Schulwesen be—
assen könnte, ist eine nicht berechtigte Annahme, es können
diese Schulsachen nur entweder bei einem Ministerium ver⸗
oleiben, welches sich mit den allgemeinen Angelegenheiten des
Handels und der Gewerbe zu beschäftigen hat, oder an das
Ministerium übergehen, welchem die allgemeinen Unterrichts—
achen angehören; ein Drittes ist meines Erachtens nicht
möglich. Ich gestatte mir, Ihnen ein Präzedenz anzuführen,
velches einen ziemlich schlagenden Beweis für die Richtigkeit meines
Satzes giebt. Die Bauagkademie stand früher unter der Bau—
ibtheilung des Handelsministeriums, und von den angeführten
Besichtspunkten aus sah sich der Minister vor einigen Jahren
»eranlaßt, die Bauakademie an die Stelle zu verweisen, wo
auch das andere technische Unterrichtswesen verwaltet wurde,
nämlich aän die Abtheilung für Handel und Gewerbe. Die
Bauabtheilung ist außer Stande, weiter als es die Bauangelegen⸗
heiten und den technischen Unterricht für das Bauwesen anlangt,
das für die Förderung des Unterrichts nöthige Material sich zu be—
schaffen. Wohl aber ist dies möglich bei der Unterrichtsverwaltung
und wohl ist es ein Vortheil, wenn dort zugleich die einheitliche
Leitung des ganzen Unterrichtswesens besteht. Meine Herren,
daß diese oder jene andere Partie des Unterrichtswesens nicht
ꝛbenso wie das gewerbliche Unterrichtswesen dem Kultus—
ministerium überwiesen werden soll, darf meines Erachtens
nicht beunruhigen. Das mögen zum Theil Fragen der Zeit
ein; — es handelt sich heute nicht darum, daß Sie von all—
zemeinen Gesichtspunkten aus eine Gestaltung des Unterrichts—
vesens beschließen, sondern es handelt sich darum, daß das
Jewerbliche Unterrichtswesen, welches gewissermaßen heute ins
Freie fällt, an der richtigen Stelle untergebracht wird. Meine
Herren, wenn Einer in diesem Hause über die im Werk be—