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Plenarverhandlungen
indliche Umgestaltung traurig zu sein berechtigt war, so glaube
sch, würde dies der Direktor der bisherigen Handelsabtheilung
des Handelsministeriums sein. Es geschieht nicht leichten
Herzens, daß man einen Theil der Geschaͤfte, den man mit
sbhaftem Juteresse geführt hat und, der gerade in diesem
Augenblicke in einer lebhaften Entwicklung begriffen ist, an
ine andere Stelle übergehen sieht; aber, meine Herren, die
persönlichen und egoistischen Gesichtspunkte dürfen nicht ent—
scheidend sein, sondern, die sachlichen Interessen, und diese
sachlichen Interessen weisen nothwendig auf den Weg hin, den
die Regierung zu beschreiten Ihnen vorgeschlagen hat.
Ich möchte im Anschluß an das eben Gesagte noch ein
Motio für die Stellung der Regierung geltend machen.
Meine Herren, das technische Unterrichtswesen ist in der That
gerade jetzt in einer lebendigen Entwicklung; man würde
Unrecht thun, gerade in diesem Moment mit dem Ressort⸗
oerhältniß zu experimentiren. Wollten Sie das technische
Unlerrichtswesen an eine andere Stelle als an das Unterrichts⸗
ministerium überweisen, so würde gerade dies nur auf kurze
Zeit geschehen dürfen, nicht umgekehrt, wie der Herr Abge⸗
Irdnée meint, daß der Uebergang an das Unterrichtsministe—
rium nur vorübergehend sein könne. Der vorübergehende
Zustand würde in dem ersteren Falle eintreten, und das würde das
Unzuträglichste für diese Verwaltungspartie sein, weil ja
unfehlbar bei einem wiederholten Wechsel des Ministeriums
ꝛerschiedene Gesichtspunkte sich geltend machen würden.
Ich habe mich dann nur mit wenigen Worten über den
Antrag des Herru Abgeordneten Dr. Lucius zu äußern.
Meiné Herren, ich halte es für einen Vorzug des Antrages
Ihrer Kommission, daß danach das künftige Handelsministerium
als solches an dem dort unter II bezeichneten Unterrichts⸗
rath betheiligt werden soll. Der Herr Abgeordnete spricht
zwar auch von den betheiligten Ministerien und ich zweifle
zicht, daß er das Handelsministerium nicht hat ausschließen
wollen. Es duͤrfte aber angemessen sein, gerade mit Rück—
sicht auf den historischen Verlauf, auf das Interesse, das das
künftige Handelsminifterium an diesen Angelegenheiten noch
hat, noch dessen besonders zu gedenken, wie es in dem Antrage
der Kommission geschehen ist. Andererseits glaube ich, daß keine
Ursache vorhanden ist, hier von den Reichsbehörden besonders
zu reden. Bekanntlich steht dem Reich auf dem Gebiete der
ünterrichtsgesetzgebung eine Kompetenz nicht zu— Bliebe es
hei dem NAutraͤg des Abgeordneten Dr. Lucius, so würde es
den Anschein gewinnen, als ob man von der Aunahme aus—
zgegangen wäre, daß eine Reichskompetenz stattfinde. Hat der
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