Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 
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ministerium übertragen an den Präsidenten des Reichskanzler— 
amts, es sind also dieselben Persoönlichkeiten Traͤger preußischer 
Ministerien und wichtiger Reichsämter, also wenn diese Herren 
als preußische Minister in dieser Kommission wirksam sind, 
so werden sie kaum anders können, als den Gedanken, die in 
den Reichsbehörden geltend sind, hier auch entsprechenden Aus— 
druck zu geben. Nun ist aber gerade, wenn ich sage, das 
Berechtigungswesen bedingt die Entwickelung der einzelnen 
Anstalten, doch nicht zu verkennen, daß jetzt über das Be— 
rechtigungswesen eine solche Vielheit von Behörden ent— 
scheidet, daß es kaum noch möglich ist, sich überhaupt zurecht 
zu finden. Der Herr Regierungskommissar hat gesagt, 
über die Unterrichtsfrage hat keine Reichsbehörde zu be— 
inden. Das mag formell richtig sein, aber praktisch und 
faktisch ist es nicht richtig, denn gerade die Reichsbehörde — 
ich erinnere nur an die Reichsschulkommission — bestimmt 
über die allerwichtigsten Berechtigungen, über die Berechtigung 
zum Einjährig-Freiwilligendienst, außerdem hat die Reichsver— 
waltung gerade große technische Gebiete, die sie völlig beherrscht; 
also wenn wir Anstalten konstruiren, denen die preußische 
Regierung gewisse Berechtigungen einräumt, so ist die ganz 
nothwendige logische Folge, daß entweder die preußische Re— 
zierung den Intentionen der Reichsregierung Ausdruck giebt, 
oder umgekehrt, daß die preußische Regierung die Entschlüsse 
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oerwaltung stehen bekanntlich die Marine, die Reichseisen— 
bahn⸗, Post- und Telegraphenverwaltung, also eminent technische 
Dienstzweige, und das Beamtenheer, aus dem sich diese Be— 
rufszweige rekrutiren, wird nothwendig und naturgemäß auf 
den preußischen Anstalten vorgebildet werden müssen. Aus 
diesem Grunde glaube ich, daß in der That der Antrag, daß 
in dieser einzusetzenden ständigen Kommission auch Vertreter 
der Reichsbehörde sitzen sollen, innerlich begründet ist, stößt 
das aber auf formale Bedenken, so kann ich ja, nachdem ich 
die Bedeutung meines Antrages motivirt habe, sehr wohl den 
Antrag zurückziehen zu Gunsten des Antrags Miquél. Ich 
würde aber anheimgeben, ob es dann nicht wenigstens zweck— 
mäßig ist, um über die Frage des Berechtigungswesens keinen 
Zweifel zu lassen, daß dies noch in den Antrag Miquél 
hinein amendirt wurde, daß die einzusetzende ständige Kom— 
mission außer bei wichtigen Verwaltungszweigen auch gerade 
auf dem Gebiete des Berechtigungswesens gehört werden solle, 
and ich werde mir eventuell erlauben, je nach dem Gange 
der Diskussion meinen Antrag zurückzuziehen oder zu modifi— 
ziren in dem angedeuteten Sinne. 
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