Denkschrift
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der Zustimmung der Staats-Regierung zu denselben entschieden.
Dieser Entscheidung gemäß sind im Laufe jenes und des
folgenden Jahres die Vorbereitungen für den Neubau des
Polytechnikums getroffen und ist in dem Etat pro 1878/79
für den Neubau auf dem Hippodrom eine erste Rate im Ge⸗
sammtbetrage von 906,627 Mark bewilligt worden. Mit
diesen Mitteln sind im Laufe dieses Sommers die Fundamente
des Gebaͤudes bis zur Bruͤstung des Sockelgeschosses fertig
gestellt. Die Person des leitenden Architekten hat in Folge
des Hinscheidens des Professor Lucae gewechselt. Der Nach—
folger des letzteren, Geheimer Regierungsrath Hitzzig, hat, in
kunstlerischer Beziehung gewisse, den Kostenpunkt jedoch, nicht
beruͤhrende Modifikationen nothwendig gefunden. Die innere
Eintheilung und Einrichtung des Gebäudes wird im mög—
lichsten Einklang mit den Vorschlägen erfolgen, welche von den
Doͤcenten der verschiedenen Lehrfaͤcher theils schon gemacht
worden sind, theils noch gemacht werden.
Der Bau des Polytechnikums nimmt 5 bis 6 Jahre in
Anspruch. Mit Ruͤcksicht auf diese Zeitdauer hat das Ab—
geordneienhaus im Frühjahr 1877 die Aufforderung an die
Staatsregierung gerichtet: „dafür Sorge zu tragen, daß schon
jetzt und vor Herstellung eines einheitlichen Gebäudes für die
polytechnische Hochschule die zur Zeit getrennten Lehranstalten,
Bau-Akademie und Gewerbe-Akademie, in innere Verbindung
gebracht und einer kollegialisch geordneten Leitung unterstellt
werden.“ Die Staats-Regierung hat die Gründe, welche für
die Herstellung einer solchen inneren Verbindung schon vor
der Ausführung des Neubaues sprechen, in sorgfältige Erwä—
gung genommen und die Vorbereitungen getroffen, um nun—
mehr mit dem 1. April 1879 die Vereinigung der beiden
Anftalten ins Werk zu setzen. In der Vorlage des Staats—
haushalts⸗-Etats pro 1879,80 sind daher die gleichartigen,
hisher gesonderten Einnahme- und Ausgabe-Positionen der
Bau- und Gewerbe-Akademie miteinander verschmolzen. Die
oereinigte Anstalt wird 35 etatsmäßige Lehrstühle haben, von
denen 30 definitiv besetzt sind, J neubeantragter unmittelbar nach
Genehmigung des Etats besetzt werden wird und 4 prooisorisch
versehen werden. Neben den etatsmäßigen Professoren werden
an der technischen Hochschule 24 nicht fest angestellte außer—
ordentliche Docenten, 38 Hülfslehrer und Assistenten und
20 Privat-Oocenten thätig sein.
Es läßt sich nicht verkennen, daß viele äußere Vortheile,
welche aus der Vereinigung folgen, zur vollen Geltung erst
kommen werden, wenn die beiden Lehranstalten auch räumlich
aneinander geschlossen sind. Erst dann werden die Bibliotheken