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wohl einen Gesetzentwurf nach dieser Richtung hin verlangt,
so müssen wir auͤf die Sache näher eingehen und die dafür
aingeführten Gründe prüfen.
Man tadelt, daß bisher nicht nach einheitlichen Grund—
ätzen von der Unterrichtsverwaltung vorgegangen sei, und daß
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habe.
Meine Herren, nach dem bisherigen Gange unseres
Unterrichtswesens möchte ich gerade das Gegentheil beklagen.
Wir leiden noch an dem einheitlichen Gange desselben, der
durch Männer, wie Stiehl und Wiese oder die Minister
». Raumer und v. Mühler 20 Jahre hindurch eingehalten
worden ist, und erst durch den neuen Minister, in der Aera
Falk, sind viele der alten, durch die lange Einheitlichkeit der
rüheren Verwaltung herbeigeführten Schäden allmählig beseitigt
vorden. Das ist ja gerade das Verdienst des Ministers Falk, daß
er neue Bahnen eingeschlagen hat. Dies hat er aber nicht ohne
den Beirath praktischer Schulleute und anderer angesehener
und fachverständiger Männer gethan. Indem er die Macht—
befugnifse der einzelnen Dezernenten beschränkte, hat er Kon⸗
serenzen zu seinem Beirath berufen. Schon 1872, wenige
Monate nach seinem Amtsantritt, hat der Herr Minister das
gethan in Beziehung auf das Volksschulwesen, im Jahre 1873
für die höheren Schulen und später dann auch für das
Mädchenschulwesen. Es hat also der Herr Minister aus
eigener Initiative das ausgeführt, was ihm hier empfohlen
vird. Aber es ist freilich möglich, daß ein anderer Minister
diesen Weg wieder verläßt, und darum ist es wohl rathsam,
zuf den Gedanken einzugehen, welchen die Budgetkommission
empfiehlt, nur möchte ich, daß es in einer Form geschieht,
die auch den Schein eines Mißtrauens gegen den jetzigen
Herrn Minister vermeidet. Dazu haben wir doch gewiß
ine Veranlassung, das wollen wir doch am allerwenigsten⸗
Es scheint bei dem Vorschlage der Kommission das Beispiel
Frankreichs vorgeschwebt zu haben, wo dem Minister ein
onseil consultatit und ein conseil supérieur de l'instruc-
tion publique, eine Art Schutzparlament, zur Seite gestellt
sind. Die Verhältnisse sind aber auch dort ganz andere, als
hei uns. Da giebt es vollständige Organisationen auf den
unteren Stufen; es giebt 18 Generalinspektoren, 16 Akade—
mien mit ihren Rektoren und Kollegien und die Departe—
mentsschulräthe neben dem Präfekten. Es können dort also
achverstaͤndige und bewährte Persönlichkeiten aus den bereits
bestehenden Körperschaften der unteren Stufen entweder durch
Wahlen ihrer Kollegien oder durch die Berufung des Ministers