Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Plenarverhandlungen 
zu einer solchen berathenden Behörde jährlich einmal oder 
ofter — das ist verschieden — zusammentreten. Wenn wir aber 
diesen Weg jetzt ohne alle Vorbereitung betreten wollten, so 
fürchte ich; daß wir unsern Bau nicht auf die rechte Weise 
infingen; wir würden zuerst das Dach anfertigen und später 
erst die Fundamente legen. Uns fehlen diese grundlegenden 
Organisationen vollständig, und deshalb wird gar nichts 
weiter uͤbrig bleiben, als dem Herrn Minister zu empfehlen, 
daß er zunächst nur einmal erwäge, ob etwas derar— 
tiges schon jetzt und vor der Einbringung des Unterrichtsge— 
sehes geschehen könne; ob es rathsam und angänglich sei, aus 
der Gesammtorganisation diesen Theil vorwegzunehmen. 
Meine Herren, der Nothlage gegenüber, in welcher wir uns 
nit dem Unterrichtsgesetz befinden, ist es ja erklärlich, daß 
man vielfach wünscht, allmälich mit einzelnen Stücken desselben 
oorzugehen. Petitionen, welche dies verlangen, beschäftigen 
uns in jeder Session. Aber hier würden wir, wie ich glaube, 
in einer Frage, die keineswegs dringlich ist, einen Weg be— 
creten, der uns nicht sicher zu dem Ziele führte, das wir 
zu erreichen wünschen. Ich möchte Sie also bitten, wenn 
Sie überhaupt, wie ich, den Grundgedanken billigen, zunächst 
einmal den Herrn Minister aufzufordern, daß er in Erwägung 
ziehe und uns später darüber Mittheilung mache, ob die Ein— 
richtung einer solchen berathenden und ständigen Behörde 
nothwendig und schon jetzt ausführbar sei. Damit ist nach 
meiner Ansicht das geschehen, was der Sachlage entspricht, 
und was dem Herrn Minister vielleicht eine ihm selbst er— 
wünschte Anregung geben wird. Ich weiß natürlich nicht, 
wie der Herr Minister sich in Beziehung auf diese Frage bei 
seinem Entwurf des Unierrichtsgesetzes entschieden hat. Wenn 
aber, wie ich annehme, Kreiss- und Provinzialschulkommissionen 
durch das neue Unterrichtsgesetz geschaffen werden, dann sind 
die Körperschaften gegeben, aus denen man durch Wahl, nicht 
durch die Berufung des Ministers diejenigen Personen her— 
oorgehen lassen koͤnnte, die in regelmäßig wiederkehrenden 
Versammlungen als eine ständige Behörde dem Herrn Mi— 
nister zur Seite ständen und ihn beriethen. Aber in Er— 
mangelung solcher Grundlagen halte ich es für unmöglich, 
bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf zur Errichtung 
eines Unterrichtsrathes zu Stande zu bringen; darum em— 
pfehle ich Ihnen, meine Herren, den Antrag der Kommission 
abzulehnen, den Herrn Minister dagegen zur Prüfung der 
Saͤche, wie ich es Ihnen vorgeschlagen hatte, aufzufordern. 
w Präsident: Der Herr Regierungskommissar hat das 
ort.
	        
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