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Plenarverhandlungen
zu einer solchen berathenden Behörde jährlich einmal oder
ofter — das ist verschieden — zusammentreten. Wenn wir aber
diesen Weg jetzt ohne alle Vorbereitung betreten wollten, so
fürchte ich; daß wir unsern Bau nicht auf die rechte Weise
infingen; wir würden zuerst das Dach anfertigen und später
erst die Fundamente legen. Uns fehlen diese grundlegenden
Organisationen vollständig, und deshalb wird gar nichts
weiter uͤbrig bleiben, als dem Herrn Minister zu empfehlen,
daß er zunächst nur einmal erwäge, ob etwas derar—
tiges schon jetzt und vor der Einbringung des Unterrichtsge—
sehes geschehen könne; ob es rathsam und angänglich sei, aus
der Gesammtorganisation diesen Theil vorwegzunehmen.
Meine Herren, der Nothlage gegenüber, in welcher wir uns
nit dem Unterrichtsgesetz befinden, ist es ja erklärlich, daß
man vielfach wünscht, allmälich mit einzelnen Stücken desselben
oorzugehen. Petitionen, welche dies verlangen, beschäftigen
uns in jeder Session. Aber hier würden wir, wie ich glaube,
in einer Frage, die keineswegs dringlich ist, einen Weg be—
creten, der uns nicht sicher zu dem Ziele führte, das wir
zu erreichen wünschen. Ich möchte Sie also bitten, wenn
Sie überhaupt, wie ich, den Grundgedanken billigen, zunächst
einmal den Herrn Minister aufzufordern, daß er in Erwägung
ziehe und uns später darüber Mittheilung mache, ob die Ein—
richtung einer solchen berathenden und ständigen Behörde
nothwendig und schon jetzt ausführbar sei. Damit ist nach
meiner Ansicht das geschehen, was der Sachlage entspricht,
und was dem Herrn Minister vielleicht eine ihm selbst er—
wünschte Anregung geben wird. Ich weiß natürlich nicht,
wie der Herr Minister sich in Beziehung auf diese Frage bei
seinem Entwurf des Unierrichtsgesetzes entschieden hat. Wenn
aber, wie ich annehme, Kreiss- und Provinzialschulkommissionen
durch das neue Unterrichtsgesetz geschaffen werden, dann sind
die Körperschaften gegeben, aus denen man durch Wahl, nicht
durch die Berufung des Ministers diejenigen Personen her—
oorgehen lassen koͤnnte, die in regelmäßig wiederkehrenden
Versammlungen als eine ständige Behörde dem Herrn Mi—
nister zur Seite ständen und ihn beriethen. Aber in Er—
mangelung solcher Grundlagen halte ich es für unmöglich,
bis zur nächsten Session einen Gesetzentwurf zur Errichtung
eines Unterrichtsrathes zu Stande zu bringen; darum em—
pfehle ich Ihnen, meine Herren, den Antrag der Kommission
abzulehnen, den Herrn Minister dagegen zur Prüfung der
Saͤche, wie ich es Ihnen vorgeschlagen hatte, aufzufordern.
w Präsident: Der Herr Regierungskommissar hat das
ort.