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uns Seitens der Regierung übergeben ist, er sich leicht über—
zeugen würde, daß nicht minder große Bedenken, wie er sie
für die technischen Schulen hervorgehoben hat, sich gerade von
dieser Seite aus auch für die Gymnasien und Realschulen und
das ganze daran sich schließende Gebiet höherer Schulen er—
geben. Es ist kein Zweifel, daß das Berechtigungswesen nicht
blos nach einer Seite hin die größten Uebelstände für
die Entwickelung unserer Schulen mit sich gebracht hat,
sondern daß eigentlich unser ganzes höheres Schulwesen in
eine vielfach falsche Richtung gezwungen, die praktische Ge—
staltung der einzelnen Schulen dadurch auf das Empfindlichste
gehindert worden ist. Ich habe daher den lebhaften Wunsch,
daß die Frage des Berechtigungswesens nicht blos nach der
einen Seite hin Gegenstand einer sorgsamen Aufmerksamkeit
werde, sondern daß es auch nach allen anderen Richtungen
hin geschehe.
Vielleicht findet der Abgeordnete Lucius, daß das auch
einer der Gründe ist, weshalb es wünschenswerth ist, dem
Kriegsminister gegenüber eine Instanz zu schaffen, welche als
ein berechtigtes Organ für solche Klagen sich geltend machen
kann. Gerade das Verhältniß der einzelnen Ministerien zu
einander, wo nur der einzelne Minister als die Schranke für
die Einwirkung des andern dasteht, ist bei uns ein großer
Uebelstand, und ich kann nur darauf hinweisen, daß, wo
solche technische Instanzen bisher bestanden, sie für den be—
treffenden Minister ein starker Rückhalt gewesen sind, um den
Forderungen anderer Minister Widerstand zu leisten.
Was nun die Frage des Oberunterrichtsraths anlangt,
meine Herren, so möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß
wenn der Herr Minister über die praktischen Erfahrungen,
welche anderswo über derartige Institutionen gemacht worden
sind, weitere Informationen einziehen will, ich doch dringend
bitten möchte, sich dabei nicht auf ein einziges Land zu be—
schränken, sondern möglichst die Gesammtheit der analogen
Einrichtungen in anderen Staaten zu Rathe zu ziehen. Ich
persönlich würde zum Beispiel einen erheblichen Werth darauf
legen, daß er sich die Einrichtungen ansähe, wie sie gegen—
waͤrtig in Italien bestehen, wo dem Minister ein solcher
oberster Unterrichtsrath zur Seite steht, der meines
Wissens in wirksamster Weise die Bestrebungen frei—
sinniger Minister gestützt hat. Ich möchte ferner
darauf hinweisen, daß in England seit längerer Zeit
eine Abtheilung des Geheimen Rathes existirt, die speziell diese
Seite der Verwaltung zu überwachen hat. Es wird also
aicht an Material fehlen, um vergleichende Untersuchungen