—J
7
ber
Xef⸗
XX
—
— 4
XR.
2
3
under
7
A
—8
Ä
—
I.V:
Inn
en
ny.
Ne
33
ML.
—Wę
I
3 1
—AhI—
57727
——
3335
Ingr
24*
36
tanr
7
—98
—W
geinn
—
2524
Umi:
des Abgeordnetenhauses.
—137
Schriftführer Abgeordneter Dr. Lutteroth:
Die Königliche Staatsregierung bei Ueberweisung
der technischen Unterrichtsanstalten an das Unterrichts—
ministerium aufzufordern:
) eine ständige Kommission, in welcher außer den
Ministerien der geistlichen- Unterrichtss und Me—
dizinglangelegenheiten, für Handel und Gewerbe
und für öffentliche Arbeiten sachkundige Mit—
glieder, insbesondere aus dem Gewerbe- und
Handwerkerstande vertreten sind, einzusetzen und
dieselben bei der weiteren Entwickelung des tech—
aischen Schulwesens und bei wichtigen Fragen der
Verwaltung namentlich des Berechtigungswesens
desselben zu hören.
Präsident: Diejenigen, welche diesen Antrag an—
iehmen wollen, bitte ich aufzustehen.
Geschieht.)
Das ist die Majorität.
Ich bitte jetzt zu verlesen die Ziffer 2Z der Nummer II.
in der Fassung des Abgeordneten Dr. Techow.
Schriftführer Abgeordneter Dr. Lutteroth:
2) in Erwägung zu ziehen, ob es nicht zweckmäßig
sei, eine organische Einrichtung (obersten Unter—
richtsrath) zu schaffen, welche als berathende Be—
hörde dem Unterrichtsminister zur Seite steht und
uͤber das Ergebniß der angestellten Erwägungen dem
dem Landtage in der nächsten Session Mittheilung
zu machen.
Präsident: Diejenigen, welche diese Ziffer nach dem
Antrage des Dr. Techow mit Beseitigung der Ziffer 2 der
Kommission annehmen wollen, bitte ich aufzustehen.
(Geschieht.)
Das ist die Majorität.
Der Antrag ist angenommen an Stelle der Ziffer 2
Kommission, die damit erledigt ist.
Meine Herren, wir kommen jetzt zu dem
Etat des Kultusministeriums
Kapitel 126a2, technisches Unterrichtswesen selbst
im Einzelnen, nachdem die Stellung dieses Kapitels
so genehmigt ist, wie sie im Etat uns vorgelegt worden. Ich
kann bei dieser Gelegenheit wiederholen, daß wir den Bericht
der Unterrichtskommission Nr. 127 diskutiren werden in Ge—
meinschaft mit dem Titel 14 dieses Kapitels. Ich eröffne
zunächst die Diskussion über den Titel 1, welcher von der