Vort
Wochte
dam⸗
it
Anden
AWNbey
Ahb
R Ab⸗
WMh⸗
—
n
NUIeuen
en der
vel⸗
under
der
den
R
Ethei⸗
A⸗ng
—
dJ
——
—8
A
worn
mdt
N Um—⸗
— *
5
9
Aenaung
—
Atunde
»inden
—
—2
Abe
*
»d.es
——
ssp
Rl
Ide
ift
F
ede
zꝛu zu
bau⸗
RT
Inen
338
hif⸗
renuche
des Abgeordnetenhauses.
139
Resultat konstatirt werden können, daß in den letzten Jahren,
während die Abtheilung für Schiffsbaukunde hier mit 5 Schü—
lsern anfing, sie jetzt auf nahezu 40 gestiegen ist. Nun,
Jlaube ich, daß wir noch mehr Mittel werden in Anwendung
bringen müssen, um diesen erfreulichen Aufschwung zu beför—
dern. Ich nehme auch an, daß die Staatsregierung bei der
Abfassung des Statuts ebenso gedacht hat.
Es ist richtig, daß im 8 2 Absatz 2 dem zuständigen
Minister vorbehalten bleibt, sowohl die Anzahl der Abthei—
lungen, wie auch die ihnen überwiesenen Disziplinen nach
Maßgabe des Bedürfnisses zu vermehren. Indeß, ich möchte
doch glauben, daß zur Zeit die Absicht bei der Staatsregie—
rung nicht besteht, eine besondere Abtheilung für Schiffsbaukunde
zu machen. Ich will auch darüber mit der Staatsregierung
aicht rechten, ob es möglich sein würde, in den Organismus,
wie sie ihn nun einmal geschaffen hat, unter Zugrunde—
legung der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die
Einfügung einer Abtheilung für Schiffsbaukunde vorzunehmen.
Das aber möchte ich doch dringend wünschen, daß die Schiffs—
haukunde als eine besondere berechtigte Gruppe aufrecht er—
halten wird, die im Stande ist, durch ihre Organe die Inter—
essen dieser Wissenschaft wahrzunehmen. Wie die Sache nun
iber jetzt liegt nach dem 88 und den folgenden Paragraphen
des Statuts, erscheint es mir nicht angänglich, daß die Staats—
cegierung, wenn sie nicht ihr eigenes Statut abändern will,
'elbst eine solche beschränkte Selbstständigkeit einer Gruppe für
Schiffsbau erhalten kann. Alle Geschäfte, welche sich auf die
Abtheilungen und die innerhalb der Abtheilung liegenden
Disziplinen beziehen, sind ausdrücklich dem Abtheilungskolle—
gium im Ganzen zugewiesen.
Wenn, wie ich es wünsche, die Gruppe für Schiffsbau
hesonders konstruirt werden soll, und wenn den Dozenten,
welche in dieser Disziplin unterrichten, vorbehalten werden soll,
die Hauptentscheidung zu treffen, erstens in Betreff des
Entwurfs des Studienplans — ich will auf die anderen Ge—
schäfte nicht eingehen — so müßte unzweifelhaft doch eine
Bestimmung im Statut Aufnahme finden, wonach den Be—
cheiligten der Gruppe eine solche Berechtigung zufiele; und ich
möchte den Wunsch an die Vertreter der Königlichen Staats—
regierung richten: daß nach dieser Richtung hin eine Erklärung
abgegeben werde, welche es möglich macht, der Schiffsbaukunde
diese selbstständige Stellung in dem Rahmen der Organisation
zu gewähren.
Meine Herren, ich nehme um so mehr an, daß die
Staatsregierung zu einer solchen Erklaͤrung bereit sein wird,