Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Resultat konstatirt werden können, daß in den letzten Jahren, 
während die Abtheilung für Schiffsbaukunde hier mit 5 Schü— 
lsern anfing, sie jetzt auf nahezu 40 gestiegen ist. Nun, 
Jlaube ich, daß wir noch mehr Mittel werden in Anwendung 
bringen müssen, um diesen erfreulichen Aufschwung zu beför— 
dern. Ich nehme auch an, daß die Staatsregierung bei der 
Abfassung des Statuts ebenso gedacht hat. 
Es ist richtig, daß im 8 2 Absatz 2 dem zuständigen 
Minister vorbehalten bleibt, sowohl die Anzahl der Abthei— 
lungen, wie auch die ihnen überwiesenen Disziplinen nach 
Maßgabe des Bedürfnisses zu vermehren. Indeß, ich möchte 
doch glauben, daß zur Zeit die Absicht bei der Staatsregie— 
rung nicht besteht, eine besondere Abtheilung für Schiffsbaukunde 
zu machen. Ich will auch darüber mit der Staatsregierung 
aicht rechten, ob es möglich sein würde, in den Organismus, 
wie sie ihn nun einmal geschaffen hat, unter Zugrunde— 
legung der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die 
Einfügung einer Abtheilung für Schiffsbaukunde vorzunehmen. 
Das aber möchte ich doch dringend wünschen, daß die Schiffs— 
haukunde als eine besondere berechtigte Gruppe aufrecht er— 
halten wird, die im Stande ist, durch ihre Organe die Inter— 
essen dieser Wissenschaft wahrzunehmen. Wie die Sache nun 
iber jetzt liegt nach dem 88 und den folgenden Paragraphen 
des Statuts, erscheint es mir nicht angänglich, daß die Staats— 
cegierung, wenn sie nicht ihr eigenes Statut abändern will, 
'elbst eine solche beschränkte Selbstständigkeit einer Gruppe für 
Schiffsbau erhalten kann. Alle Geschäfte, welche sich auf die 
Abtheilungen und die innerhalb der Abtheilung liegenden 
Disziplinen beziehen, sind ausdrücklich dem Abtheilungskolle— 
gium im Ganzen zugewiesen. 
Wenn, wie ich es wünsche, die Gruppe für Schiffsbau 
hesonders konstruirt werden soll, und wenn den Dozenten, 
welche in dieser Disziplin unterrichten, vorbehalten werden soll, 
die Hauptentscheidung zu treffen, erstens in Betreff des 
Entwurfs des Studienplans — ich will auf die anderen Ge— 
schäfte nicht eingehen — so müßte unzweifelhaft doch eine 
Bestimmung im Statut Aufnahme finden, wonach den Be— 
cheiligten der Gruppe eine solche Berechtigung zufiele; und ich 
möchte den Wunsch an die Vertreter der Königlichen Staats— 
regierung richten: daß nach dieser Richtung hin eine Erklärung 
abgegeben werde, welche es möglich macht, der Schiffsbaukunde 
diese selbstständige Stellung in dem Rahmen der Organisation 
zu gewähren. 
Meine Herren, ich nehme um so mehr an, daß die 
Staatsregierung zu einer solchen Erklaͤrung bereit sein wird,
	        
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