Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

über das Technische Unterrichtswesen. 5 
uih⸗ 
l X 
doer 
entꝛt 
I—— 
— 
— 
21* 
— 
aubn 
Al 
—Nicd 
7 
del 
— 
reihe 
AR 
pyrd 
ar 
X 
Men, 
nden 
em 
NIt⸗ 
I 
— 
8 
7 
— 
* 
5Jꝛu 
—— 
n 
7 
—23 
a 
e7 
—I 
en 
5 
— 
m 
n 
*277 
24 
7 
Il. 
n 
z;e 
rel⸗ 
rebr⸗ 
13⸗ 
nissen ausgestattet wurden. Diese Anfänge einer Organisa— 
tion werden nunmehr, nachdem eine längere Erfahrung vor— 
liegt, bei Gelegenheit der Vereinigung der beiden Akademien 
fester und bestimmter ausgebildet werden müssen. 
Die Gewerbeakademie ist bisher von einem ernannten 
lebenslaänglichen Direktor geleitet. Dagegen ist der Lehr— 
körperschaft der Bau-Akademie nach dem im November v. J. 
erfolgten Tode des Direktors vorläufig das Recht verliehen, ein 
Mitglied aus ihrer Mitte zum Rektorat zunächst für die Dauer 
eines Jahres vorzuschlagen. Bei dem Entwurf des Ver— 
fassungsstatuts für die vereinigte Hochschule mußte also die 
Frage: ob ernannter lebenslänglicher Director oder auf Zeit 
zewählter Rektor zur Entscheidung kommen. 
Von den deutschen Polytechniken außerhalb Preußens hat 
nur eines, nämlich das zu Dresden, einen auf Lebenszeit, das 
zu München einen auf drei Jahre ernannten Direktor. Karls— 
ruhe, Darmstadt, Stuttgart, Braunschweig haben ein Wahl— 
rektorat auf 1243 Jahre; an den österreichischen Anstalten 
besteht durchgängig das einjährige Wahlrektorat. Die Ueber— 
tragung der an den Universitäten seit langer Zeit eingeführten 
Form auf die technischen Hochschulen ist also im Ganzen be—⸗ 
reits die Regel. Für diese Uebertragung spricht ein Grund, 
der gegenüber manchen entgegenstehenden Momenten durch— 
ichlagend sein dürfte — es ist dies die Mannigfaltigkeit der 
an einer technischen Hochschule vereinigten Wissenschaften, 
die Verzweigung derselben in große, zwar aus einem Stamm 
wachsende, aber doch selbstständige und eigenthümliche Gebiete. 
Da der Direktor persönlich nur ein em Fach angehören kann, 
so ist mit seiner lebenslänglichen Ernennung die Gefahr ver— 
knüpft, daß dieses eine Fach — wenigstens wenn er kräftig 
und leistungsfähig ist, einseitig bevorzugt wird und die anderen 
in den Hintergrund drängt. Ueberhaupt aber ist das Schwer— 
zewicht eines lebenslänglichen Direktorats nicht vereinbar mit 
ernsthaften Kompetenzen des Senats oder der Abtheilungs- 
kollegien und ihrer Vorsteher, die doch nicht auch saͤmmtlich 
lebenslänglich bestellt werden können. Wo eine solche Verein— 
harung versucht worden ist, wird man bei näherem Zusehen 
immer finden, daß thatsächlich der Direktor alles entscheidet. 
Und wenn jene Schwierigkeiten bei kleineren Polytechniken, 
wie in Hannover und Aachen überwindbar sind, so wachsen 
sie mit der Größe und Ausdehnung der Hochschule. Daher 
muß diese die Garantie einer geordneten Verwaltung und 
einer gleichmäßig fortgesetzten Förderung der wissenschaftlichen 
Zwecke, überhaupt nicht in der Institution eines dauernden 
Direktors, sondern in der Dezentralifation in feste Ab— 
— 
—7 
V 
—8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.