über das Technische Unterrichtswesen. 5
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nissen ausgestattet wurden. Diese Anfänge einer Organisa—
tion werden nunmehr, nachdem eine längere Erfahrung vor—
liegt, bei Gelegenheit der Vereinigung der beiden Akademien
fester und bestimmter ausgebildet werden müssen.
Die Gewerbeakademie ist bisher von einem ernannten
lebenslaänglichen Direktor geleitet. Dagegen ist der Lehr—
körperschaft der Bau-Akademie nach dem im November v. J.
erfolgten Tode des Direktors vorläufig das Recht verliehen, ein
Mitglied aus ihrer Mitte zum Rektorat zunächst für die Dauer
eines Jahres vorzuschlagen. Bei dem Entwurf des Ver—
fassungsstatuts für die vereinigte Hochschule mußte also die
Frage: ob ernannter lebenslänglicher Director oder auf Zeit
zewählter Rektor zur Entscheidung kommen.
Von den deutschen Polytechniken außerhalb Preußens hat
nur eines, nämlich das zu Dresden, einen auf Lebenszeit, das
zu München einen auf drei Jahre ernannten Direktor. Karls—
ruhe, Darmstadt, Stuttgart, Braunschweig haben ein Wahl—
rektorat auf 1243 Jahre; an den österreichischen Anstalten
besteht durchgängig das einjährige Wahlrektorat. Die Ueber—
tragung der an den Universitäten seit langer Zeit eingeführten
Form auf die technischen Hochschulen ist also im Ganzen be—⸗
reits die Regel. Für diese Uebertragung spricht ein Grund,
der gegenüber manchen entgegenstehenden Momenten durch—
ichlagend sein dürfte — es ist dies die Mannigfaltigkeit der
an einer technischen Hochschule vereinigten Wissenschaften,
die Verzweigung derselben in große, zwar aus einem Stamm
wachsende, aber doch selbstständige und eigenthümliche Gebiete.
Da der Direktor persönlich nur ein em Fach angehören kann,
so ist mit seiner lebenslänglichen Ernennung die Gefahr ver—
knüpft, daß dieses eine Fach — wenigstens wenn er kräftig
und leistungsfähig ist, einseitig bevorzugt wird und die anderen
in den Hintergrund drängt. Ueberhaupt aber ist das Schwer—
zewicht eines lebenslänglichen Direktorats nicht vereinbar mit
ernsthaften Kompetenzen des Senats oder der Abtheilungs-
kollegien und ihrer Vorsteher, die doch nicht auch saͤmmtlich
lebenslänglich bestellt werden können. Wo eine solche Verein—
harung versucht worden ist, wird man bei näherem Zusehen
immer finden, daß thatsächlich der Direktor alles entscheidet.
Und wenn jene Schwierigkeiten bei kleineren Polytechniken,
wie in Hannover und Aachen überwindbar sind, so wachsen
sie mit der Größe und Ausdehnung der Hochschule. Daher
muß diese die Garantie einer geordneten Verwaltung und
einer gleichmäßig fortgesetzten Förderung der wissenschaftlichen
Zwecke, überhaupt nicht in der Institution eines dauernden
Direktors, sondern in der Dezentralifation in feste Ab—
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