Denkschrift
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cheilungen mit weitgehenden Rechten suchen. Das Poly⸗
lechnikum muß gleichsam eine Vereinigung so ovieler selbste⸗
taͤndiger Akademien sein, als es Hauptgebiete der Technik
Jiebt, die in ihm vertreten sind; nur daß diese Akademien
ich nicht in beschränkte Spezialschulen isoliren, sondern den
Vorzug der unmittelbarsten geistigen Wechselwirkung ge—
nießen. Wenn die Verfassung des Polytechnikums nach
diesem Gesichtspunkte gestaltet wird, so verliert das
Direklorat überhaupt die Bedeutung, die es an einer
Schule oder einem schulmäßig eingerichteten Institut hat
— der obersten Spitze
wird unbedenklich, weil der Schwerpunkt der Organisation
uͤberhaupt nicht mehr oder doch nicht allein in der Spitze,
sondern in der Gliederung der Abtheilungen und deren Zu⸗
sammenfassung durch den Senat liegt.
Aus diesen Gründen ist in dem prooisorischen Statute,
nach welchem die Verfassung der technischen Hochschule zu
Berlin vom 1. April k. J. ab geregelt werden soll, die Ent—
scheidung für ein jährliches Wahlrektorat getroffen. In gleicher
Weise werden auch die Vorsteher der Abtheilungen, die bereits
heute alle zwei Jahre auf Vorschlag ernannt werden, künftig
bon den Abtheilungskollegien jährlich präsentirt. Entscheidet man
sich einmal für die Wahl, so ist es am gerathensten, die Fristen
zu nehmen, die sich an den Universitäten längst bewährt haben.
Zur Unterstühung des Rektors ist es aber nothwendig.
erschienen, ihm einen Verwaltungsbeamten — Syndikus — für
die ökonomischen Angelegenheiten eines so großen Instituts zur
Seite zu stellen. Es ist nicht immer sicher, daß der von seinen
Kollegen vorgeschlagene Rektor neben seinen sonstigen hervor—
—0 Geschäftsmann
ist, oder daß er das Talent hat, während der Dauer
seiner Amtsperiode sich dazu auszubilden. Die Ord—
nung der Verwaltung, die Beaufsichtigung des Kassen⸗
and Rechnungswesens, die Rücksicht auf die, nach Mög—
lichkeit strenge Einhaltung des Etats macht eine solche
Slutze in der Führung der äußeren Angelegenheiten der An—
stalt dringend wuͤnschenswerth. Das Bedürfniß danach ist
aberdies nicht blos die Folge des wechselnden Rektorats. Auch
der ernannte Direktor hat nicht immer, neben den Qualitäten
eines tüchtigen Technikers und Lehrers für sein Fach, die
Eigenschaften eines Verwalters. Die Folgen solcher nicht
oorherzusehenden Mängel sind dann, daß die Aufsichtsbehörde weit
mehr in das Detail der Verhältnisse des Instituts eingreifen
muß, als es für die Selbstständigkeit desselben und für die
sonftigen Aufgaben der Centraloerwaltung ersprießlich ist.