Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

Denkschrift 
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cheilungen mit weitgehenden Rechten suchen. Das Poly⸗ 
lechnikum muß gleichsam eine Vereinigung so ovieler selbste⸗ 
taͤndiger Akademien sein, als es Hauptgebiete der Technik 
Jiebt, die in ihm vertreten sind; nur daß diese Akademien 
ich nicht in beschränkte Spezialschulen isoliren, sondern den 
Vorzug der unmittelbarsten geistigen Wechselwirkung ge— 
nießen. Wenn die Verfassung des Polytechnikums nach 
diesem Gesichtspunkte gestaltet wird, so verliert das 
Direklorat überhaupt die Bedeutung, die es an einer 
Schule oder einem schulmäßig eingerichteten Institut hat 
— der obersten Spitze 
wird unbedenklich, weil der Schwerpunkt der Organisation 
uͤberhaupt nicht mehr oder doch nicht allein in der Spitze, 
sondern in der Gliederung der Abtheilungen und deren Zu⸗ 
sammenfassung durch den Senat liegt. 
Aus diesen Gründen ist in dem prooisorischen Statute, 
nach welchem die Verfassung der technischen Hochschule zu 
Berlin vom 1. April k. J. ab geregelt werden soll, die Ent— 
scheidung für ein jährliches Wahlrektorat getroffen. In gleicher 
Weise werden auch die Vorsteher der Abtheilungen, die bereits 
heute alle zwei Jahre auf Vorschlag ernannt werden, künftig 
bon den Abtheilungskollegien jährlich präsentirt. Entscheidet man 
sich einmal für die Wahl, so ist es am gerathensten, die Fristen 
zu nehmen, die sich an den Universitäten längst bewährt haben. 
Zur Unterstühung des Rektors ist es aber nothwendig. 
erschienen, ihm einen Verwaltungsbeamten — Syndikus — für 
die ökonomischen Angelegenheiten eines so großen Instituts zur 
Seite zu stellen. Es ist nicht immer sicher, daß der von seinen 
Kollegen vorgeschlagene Rektor neben seinen sonstigen hervor— 
—0 Geschäftsmann 
ist, oder daß er das Talent hat, während der Dauer 
seiner Amtsperiode sich dazu auszubilden. Die Ord— 
nung der Verwaltung, die Beaufsichtigung des Kassen⸗ 
and Rechnungswesens, die Rücksicht auf die, nach Mög— 
lichkeit strenge Einhaltung des Etats macht eine solche 
Slutze in der Führung der äußeren Angelegenheiten der An— 
stalt dringend wuͤnschenswerth. Das Bedürfniß danach ist 
aberdies nicht blos die Folge des wechselnden Rektorats. Auch 
der ernannte Direktor hat nicht immer, neben den Qualitäten 
eines tüchtigen Technikers und Lehrers für sein Fach, die 
Eigenschaften eines Verwalters. Die Folgen solcher nicht 
oorherzusehenden Mängel sind dann, daß die Aufsichtsbehörde weit 
mehr in das Detail der Verhältnisse des Instituts eingreifen 
muß, als es für die Selbstständigkeit desselben und für die 
sonftigen Aufgaben der Centraloerwaltung ersprießlich ist.
	        
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