Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

des Abgeordnetenhauses. 165 
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Realschule in dem Umkreise des höheren Unterrichtswesens ge— 
steckt ist. Sie wird ihre Pflicht zu erfüllen wissen, sie wird 
neues Leben dahin strömen lassen, wo es bis jetzt nur kümmer— 
lich existirte. 
Wenn ferner die Baubeamten sagen: warum soll nur 
uns dieses Schicksal treffen, warum sind wir diejenigen, an 
denen, wie sie sich ausdrücken, experimentirt wird? so kann 
auch darin ihnen geholfen werden, denn es ist durchaus nicht 
die Absicht, kann die Absicht nicht sein bei der Vorbildung 
zum Baufach im weitesten Umkreise stehen zu bleiben. Es 
liegt ja auf der Hand und ist von Seiten der Herren Re— 
gierungskommissarien auf Befragen ausgesprochen worden, daß 
man bei der vorliegenden Reform viel weitere Gebiete als blos 
das der Bautechniker aller Kategorien im Auge habe. Nein, 
meine Herren, für das gesammte Ingenieurfach, die Post und 
Telegraphie, das Forstfach, das Bergfach — für diese und 
äihnliche Gebiete eröffnen sich ebenso wie für das Baufach 
gegenwärtig, denjenigen Zöglingen, welche mit dem Zeugniß 
der Reife von der kuͤnftigen Realschule, wie ich sie einmal 
nennen will, der Schule mit neunjährigen Kursus und ohne 
5 abgehen werden, die schönsten und verlockendsten Aus— 
ichten. 
Wenn daher die Baubeamten in ihren Petitionen die 
Besorgniß aussprechen, es könnte in der Zukunft eine Art 
Zweitheilung zwischen ihnen selbst entstehen, eine Zweitheilung, 
die unangenehm auf das kollegiale Leben einwirken müßte, 
insofern Staat und Gemeinde nur denjenigen, die aus Gym— 
aasien und Realschulen erster Ordnung mit dem Reifezeugniß 
entlassen wurden, Aufträge geben und sie anerkennen würden, 
so ist diese Besorgniß gewiß eine sehr menschenfreundliche, 
sehr christliche, sehr kollegiale, aber sie läßt sich auf die aller— 
einfachste Weise mit einer Gegenbehauptung beseitigen, daß 
'owohl Staat und Gemeinde wirkliche Tüchtigkeit, wirkliche 
Befähigung, wirkliches Talent, aber auf keinen Fall die Art 
der Vorbildung bekritteln werden, wenn dieselbe den Menschen 
aur ganz und voll entwickelt, nur harmonisch für das ihn 
erwartende Leben ausgestaltet entsendet. 
Eine andere Besorgniß ist ebenso hinfällig, die nämlich, 
als könnten in dem künftigen Zusammenleben in den Ver— 
waltungskollegien zwischen demjenigen, der die juristische Kar— 
riere vollendet hat; und zwischen demjenigen, der nur auf die 
neu angegebene Weise sich dazu vorbereitete, ein Verhältniß der 
Superiorität auf der einen, der Inferiorität auf der anderen 
Seite hervortreten. Meine Herren, das ist vielleicht das aller— 
brennendste Gefühl, wenn es von den Meisten auch 
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