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den Staat das Beste leisten können. Die kolossalen
Summen, welche alljährlich gerade für Bauten aus—
gegeben werden, machen dieses Verlangen zur zwin—
Jenden Nothwendigkeit im Interesse der Steuerzahler.
Zetreffs der Formalien wird der Baubeamte es nur
in den seltenften Fällen mit den Juristen aufnehmen
können; der Grund liegt aber weit weniger in dem
Studium der alten Sprachen, sondern in dem Ein—
Jusse des juristischen Studiums auf die objektive
Auffassung der Verhältnisse gegenüber dem auf eine
möglichst subjektive Auffassung hinwirkenden Stu—
dium der technischen Fächer. Ein weiterer Grund
ist der, daß dem diätenlosen jungen Referendar
Gelegenheit geboten ist, den Geschaͤftsgang innerhalb
der Kollegien kennen zu lernen, während der etwas
ältere und mit guten Diäten ausgestattete Bauführer
hon dem eigentlichen Verwaltungsmechanismus fast
gar nichts keñnen lernt. Selbst der ältere Baumeister
steht zur vorgesetzten Behörde in einem ganz anderen
Verhaältniß, wie der Assessor, und da ist es denn kein
Wunder, wenn den älteren Bauinspektor oder den
Regierungsrath, der endlich nach einer langen prak—
tischen respektive isolirten Verwaltungsthätigkeit als
Mitglied in ein Kollegium versetzt wird, eine gewisse
Inferiorität gegenüber den in den Formalien weit
sichreren Juristen schmerzlich berührt. Derartige
Hefühle haben meines Erachtens die letzte Massen—
vetition der Architekten wesentlich beeinflußt, ohne
daß man es sich recht klar gemacht hat, daß gerade
der Techniker weit mehr zur Geltung kommen muß,
venn er nur als Techniker erzellirt und keinen
Werth darauf legt, mit dem Juristen als Verwaltungs⸗
beamter zu konkurriren.
Ich erwähnte vorher, daß meines Erachtens das
technische Studium auf eine subjektive Auffassung
der Verhältnisse hinleite. Ich gehe noch weiter und
behaupte, daß es sogar zu einer gewissen Einseitig—
keit führt. Wie waͤre es sonst möglich, daß —
vährend man in wissenschaftlichen Vereinen von all—
zemeinerer Tendenz, wie zum Beispiel der geogra—
phische und polytechnische, während man noch weit
nehr bei Vereinen, die sich mit öffentlichen Angele—
genheiten beschäftigen, zum Beispiel bei dem volks—
wirthschaftlichen und beĩ kommunalen und den poli—⸗
tischen Vereinen, Männer aus allen Fächern vertreten
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