Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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über das Technische Unterrichtswesen. 7 
Einzelne Schwierigkeiten, welche die räumliche Entfer— 
nung der Anstaltgebäude der Durchfuͤhrung einer gemeinsamen 
Versassung zur Zeit entgegenstellt, werden durch Uebergangs⸗ 
bestimmungen beseitigt werden müssen. Durch die Umstaände 
dürfte es sich auch rechtfertigen, daß die Vorschla gsbefugnisse, 
welche dem in Abtheilungen gegliederten Lehrkörper ertheilt 
verden, nicht sofort im Moment der Vereinigung, sondern 
erst nach einer mäßigen Frist geübt werden sollen, innerhalb 
welcher die Mitglieder der neuzubildenden Fachgruppen sich 
durch die Führung der Geschäfte selbst, in einander einleben 
und die Qualifikalion der Einzelnen zu den Ehrenämtern des 
Instituts kennen lernen können. 
Den Entwurf eines „provisorischen Verfassungsstatuts 
der Koöniglichen technischen Hochschule zu Berlin“, dessen Voll⸗ 
ziehung nach Genehmigung des Staatshaushalts-Etats in 
Aussicht genommen ist, giebt die Anlage A. 
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Die Gewerbeschule nach den Verordnungen vom 
21. März 1870. 
Die preußische Gewerbeschule war nach dem von Beuth 
1820 entworfenen Plan eine Handwerksschule, die aus 
Einer Klasse mit einem einjährigen Kursus bestand. Es war 
borbehalten, in einzelnen größeren Städten eine zweite höhere 
Klasse hinzuzufügen. Dies letztere geschah thatsächlich in 
Berlin, wo am 1. November 1821 unter der Direktion von 
Beuth eine zweiklassige Anstalt eröffnet wurde, die den Namen 
„Technisches Institut“ erhielt. Die in den Provinzen ins 
Leben gerufenen Schulen — Prooinzial-Gewerbeschulen — 
sfanden der unteren Klasse dieses Institus gleich und lieferten 
ihre besten Schüler, die eine weitere Ausbildung begehrten, 
in jene obere Centralklasse, ein Uebergang, der durch reichliche, 
n technischen Institut verliehene Stipendien unterstützt 
wurde. 
Das „Technische Institut“, seit 1827 „Gewerbe⸗Institut“ 
genannt, erweiterte allmälig seinen Lehrplan; es wurde eine 
dritte oberste Klasse hinzugefügt, die Aufnahmebedingungen in 
Bezug auf das Lebensalter u. s. w. des Aufzunehmenden ge— 
steigert. Im Zusammenhang damit mußten auch die An— 
forderungen an die Provinzial-Gewerbeschulen erhöht werden. 
Dies geschah durch die Organisation vom 5. Juni 1850, mit 
welcher gleichzeitig ein neues Regulatio für das Gewerbe⸗ 
Institut gegeben wurde. Der Zweck dieser Neuordnung war, 
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