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über das Technische Unterrichtswesen. 7
Einzelne Schwierigkeiten, welche die räumliche Entfer—
nung der Anstaltgebäude der Durchfuͤhrung einer gemeinsamen
Versassung zur Zeit entgegenstellt, werden durch Uebergangs⸗
bestimmungen beseitigt werden müssen. Durch die Umstaände
dürfte es sich auch rechtfertigen, daß die Vorschla gsbefugnisse,
welche dem in Abtheilungen gegliederten Lehrkörper ertheilt
verden, nicht sofort im Moment der Vereinigung, sondern
erst nach einer mäßigen Frist geübt werden sollen, innerhalb
welcher die Mitglieder der neuzubildenden Fachgruppen sich
durch die Führung der Geschäfte selbst, in einander einleben
und die Qualifikalion der Einzelnen zu den Ehrenämtern des
Instituts kennen lernen können.
Den Entwurf eines „provisorischen Verfassungsstatuts
der Koöniglichen technischen Hochschule zu Berlin“, dessen Voll⸗
ziehung nach Genehmigung des Staatshaushalts-Etats in
Aussicht genommen ist, giebt die Anlage A.
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Die Gewerbeschule nach den Verordnungen vom
21. März 1870.
Die preußische Gewerbeschule war nach dem von Beuth
1820 entworfenen Plan eine Handwerksschule, die aus
Einer Klasse mit einem einjährigen Kursus bestand. Es war
borbehalten, in einzelnen größeren Städten eine zweite höhere
Klasse hinzuzufügen. Dies letztere geschah thatsächlich in
Berlin, wo am 1. November 1821 unter der Direktion von
Beuth eine zweiklassige Anstalt eröffnet wurde, die den Namen
„Technisches Institut“ erhielt. Die in den Provinzen ins
Leben gerufenen Schulen — Prooinzial-Gewerbeschulen —
sfanden der unteren Klasse dieses Institus gleich und lieferten
ihre besten Schüler, die eine weitere Ausbildung begehrten,
in jene obere Centralklasse, ein Uebergang, der durch reichliche,
n technischen Institut verliehene Stipendien unterstützt
wurde.
Das „Technische Institut“, seit 1827 „Gewerbe⸗Institut“
genannt, erweiterte allmälig seinen Lehrplan; es wurde eine
dritte oberste Klasse hinzugefügt, die Aufnahmebedingungen in
Bezug auf das Lebensalter u. s. w. des Aufzunehmenden ge—
steigert. Im Zusammenhang damit mußten auch die An—
forderungen an die Provinzial-Gewerbeschulen erhöht werden.
Dies geschah durch die Organisation vom 5. Juni 1850, mit
welcher gleichzeitig ein neues Regulatio für das Gewerbe⸗
Institut gegeben wurde. Der Zweck dieser Neuordnung war,
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