Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Plenarverhandlungen 
Weise, indem für die Gewerbeschulen der Zukunft eine Tren⸗ 
nung der beiden Ziele als nothwendig hingestellt wird, damit 
angedeutet ist, daß ein großer Theil unserer Schulen 
eigentlich in dieser Beziehung nicht den idealen Anforde⸗ 
rungen entspricht, indem er verschiedenen solcher Ziele 
Renftbar gemacht wird . Sowohl unsere Gymnasien als 
Realschulen müssen ja auch einen minderen Abschluß mit der 
Ihlendeten Untersekunda in Aussicht nehmen. Also mit der 
Tendenz der Scheidung der Gewerbeschulen in zwei Kategorien 
hin ich in hohem Grade einverstanden. Ich habe nur das 
Bedenken, daß praktisch nicht erreicht werden werde, was die 
Staatsregierung in Aussicht nimmt. Meine Herren, von 
den bestehenden 19 Gewerbeschulen werden unzweifelhaft die⸗ 
senigen 12, welche schon heut ein System von Vorschulen 
haben, sich für den neunklassigen Kursus entscheiden. Die 
sudern 7 werden sich vielleicht für den Anfang auf die Vor⸗ 
hereitung für den sogenannten Techniker mittleren Ranges 
beschränken, aber mit dem Hintergedanken, sobald irgend die 
Miltel nur beschafft werden können, sich auch zu der höheren 
eunklassigen Stufe zu erheben. So dürfte irotz der guten 
Absicht der Staatsregierung das Beduͤrfniß nach einer gedeih— 
lichen Vorbildung fuͤr den Techniker mittleren Ranges ebenso 
wenig Befriedigung finden, wie das Bedürfniß nach Mittel— 
schulen überhaupt wegen der Konkurrenz der Gymnasien und 
Realschulen bisher nicht zur vollen Geltung hat gelangen 
snen. Es wird daher eines weiteren Fortschriites bedürfen, 
ehe es möglich sein wird, daß das Bedürfniß einer technischen 
Vorbildung der mittleren Schichten gedeckt wird, es wird der 
Frienntniß im Unterrichtsministerium bedürfen, daß nicht eher 
Mittelschulen in größerer Zahl in Preußen erstehen können, 
As vis der an ihnen lehrende — 
gebildete Lehrer vollständig gleichgestellt wird mit dem Lehrer 
In der neunklassigen Schule, in ähnlicher Weise, wie ja der 
Amtsrichter in den neuen Justizgesetzen mit dem Richter an 
den Landgerichten gleichgestellt worden ist. 
Meine Herren, indem diese Reorganisation eintritt, faͤllt 
mit der veränderten Bestimmung der Gewerbeschulen die Fach⸗ 
schule mit wenigen uerkennenswerthen Ausnahmen in das 
Fleie. Es ist nun das Verdienst des dritten Abschnitts der 
Denkschrift, klar zu stellen, in welcher Weise diese Fachschulen, 
die doch nach den Erfahrungen unserer Nachbarn, der Fran⸗ 
zosen und Oesterreicher, eine sehr große Bedeutung haben, in 
der Zukunft organisirt werden sollen. 
Jeder, der nur einigermaßen Gelegenheit gehabt hat, 
diese Fachschulen des Auslandes zu sehen oder die allerdings
	        
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