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Plenarverhandlungen
Staat und zur Hälfte von den betreffenden Gemeinden unter—
halten wurden. Diesen Grundsatz hat auch die Denkschrift
für die neuen Schulen adoptirt, ich halte ihn aber nicht für
gerecht. Die Gewerbeschulen, auch die neuen, dienen nicht
den Gemeinden allein, sondern auch dem Staate, und ich
halte es deshalb für billig, wenn die Kosten der Unterhaltung
gleichmäßig von Staat und Gemeinde getragen werden. Bei
Anwendung des bisherigen Prinzips würden die Gemeinden
i213 und der Staat nur Asß der Unterhaltungskosten zu
leisten haben. Das kann ich nicht für gerechtfertigt halten,
und ich glaube, es wäre an der Zeit, in Bezug auf die
Unterhaltung der höheren Lehranstalten einen gleichmäßigen
und gerechten Grundsatz einzuführen. Leider werden sehr
oiele Gymnasien ganz und gar vom Staat unterhalten, und
wieder andere müssen ganz allein von den betreffenden
Gemeinden unterhalten werden. Man sollte nach
dieser Richtung hin mehr die Grundsätze der Billigkeit
und Gerechtigkeit zur Anwendung bringen, und ich glaube,
es würde das zum Gedeihen dieser neuen Gewerbeschulen
wesentlich beitragen; denn wenn die Gemeinden einen so
zroßen Antheil zu den Unterhaltungskosten leisten sollen, dann
verden sie sich sehr zuwartend verhalten, wenn aber der Staat
oon vornherein erklaͤrt, daß er die Hälfte der Kosten über—
nimmt, dann werden sich auch die Gemeinden viel eher ent—
schließen, solche neuen Realschulen ohne Latein zu gründen.
Ich kann mir wohl denken, daß die Herren im Unterrichts—
ministerium gegenüber dem Herrn Finanzminister Schwierig⸗
keiten gefunden haben, indessen wenn die Staatsregierung der
Ansicht ist, daß diese neuen .Schulen wesentlich zur Hebung
unserer Industrie und zur tüchtigen Vorbildung für unsere
Techniker beitragen werden, dann, glaube ich, wird es auch
gelingen, den Finanzminister dazu zu bestimmen, daß er grö—
zere Mittel für diese Schulen zur Verfügung stellt. Ich muß
mich allerdings mit Rücksicht auf die Finanzlage augenblicklich
eines Antrages enthalten, aber ich glaube, die Königliche Re—
zierung und namentlich der Herr Kultusminister würde wohl
thun, wenn er in Zukunft strengere Anforderungen an den
Herrn Finanzminister stellte.
Meine Herren, das ist der eine Punkt der Denkschrift,
gegen den ich mich wenden wollte. Der andere Punkt betrifft
die Berechtigungen. Es ist das heute schon von mehreren
Seiten angedeutet worden, auch ich glaube, daß die Denk—
schrift die mit den neuen Gewerbeschulen verbundene Berech—
tigung zu eng gefaßt hat. Wie wir schon gehört haben, so
führen — ich möchte mich des Ausdrucks bedienen — sehr