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des Abgeordnetenhauses.
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Vorbereitungsanstalten für die Hochschulen sind. Sie schließen
den Fachunterricht ganz und gar aus, weil dafür Zeit und
Belegenheit auf der Hochschule genug gegeben ist. Sie geben
endlich unter den fuͤr die allgemeine Bildung förderlichen
Lehrgegenstäänden denjenigen den Vorzug, die auf dem Poly—
technikum verwerthet werden können, weil es nur so möglich
wird, die Schüler mit einer möglichst großen Summe von
Vorkenntnissen auf die Hochschule zu entlassen, ohne die all—
gemeine Bildung zu beeinträchtigen.
Meine Herren, das ist eine zweckmäßige Einrichtung,
und ich habe in keiner Weise dagegen etwas einzuwenden,
ind dennoöch ist gerade gegen diese Schule der heftigste An—
griff gemacht. Man behauptet, es sei durchaus unzulässig,
daß auf dem Lehrplan einer höheren Schule, welche es auch
sei, der Unterricht in alten Sprachen fehle. Mit dieser Frage
habe ich mich also noch zu beschäftigen.
Meine Herren, jede Schule, welche für eine Hochschule
oorbereiten will, muß abgesehen von der Charakterbildung, die
auf allen Schulen dieselbe ist, eine doppelte Aufgabe erfüllen;
iie muß erstens die Geisteskräfte der Schüler harmonisch ent—
vickeln und in ihnen Verständniß und Interesse für die
Hauptrichtungen des menschlichen Wissens erwecken und sie
nuß zweitens ihnen so viele Vorkenntnisse für das zukünftige
Studium geben, als ohne Beeinträchtigung der ersten Aufgabe
zgegeben werden können. Die Richtigkeit der ersten Anforderung
vird von keiner Seite bestritten, die Berechtigung der zweiten
Anforderung folgt einfach aus dem Satze: keine Hochschule
kann sich mit den Anfangsgründen einer Wissenschaft abgeben,
einmal weil sie dann nicht Zeit genug behält für die Ver—
folgung ihres Zieles, und zweitens weil zur Erlernung von
Anfangsgründen weder das Alter der Studenten geeignet ist,
aoch die Lehrmethode der Hochschule. Ich habe also zu unter—
suchen, wie die höhere Gewerbeschule diese beiden Anforderungen
erfüllen kann.
Ich beginne mit der zweiten, mit den Vorkenntnissen.
Meine Herren, von den beiden Schulgattungen, welche bisher
ür das Polytechnikum vorbereitet haben, und auch ferner vor⸗
bereiten sollen, verwendet das Gymnasium auf den Unterricht
in den alten Sprachen 9 Jahre hindurch 14 wöchentliche
Stunden, ungefähr die Hälfte der Schulzeit, und die Real—
schule auf den Unterricht im Lateinischen ebenfalls 9 Jahre
hindurch fünf wöchentliche Stunden, also ein Sechstel der
Schulzeit, und dazu muß die für diese Unterrichtsstunden
erforderliche Arbeitszeit gerechnet werden. Diese ganze Zeit
kann die höhere Gewerbeschule denjenigen Wissenschaften zu—
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