Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Herrenhauses. 
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liegt. Wenn sie die Zulassung dieser aus der neunklassigen 
Bewerbeschule Hervorgegangenen zum Staatsdienst im Bau⸗ 
fache aussprechen, so werden Sie sicherlich den überwiegenden 
Theil von Architekten mit der Vorbildung der neunklassigen 
Gewerbeschule, und einen anderen, wie ich überzeugt bin, un— 
gleich weit geringeren Theil mit der Eymnasialoorbildung 
wahrnehmen. Diese letztere Kategorie wird verschwinden. Ich 
habe zwar nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Maurer— 
meister oder Zimmermeister von den verschiedenen Gradationen 
in den Höhen, wie wir sie in unserem Leben kennen, mit der 
Gewerbeschulbildung zufrieden ist und wenn Städte sich damit 
hegnügen wollen, dergleichen Persönlichkeiten zu ihren 
städtischen Baumeistern anzunehmen. Die Frage ist vielmehr 
die, daß der Staat eine höhere Bildung für seine Archi— 
tekten zu verlangen hat. Und diese ist die klassische Bildung, 
die von Seiten des Herrn Regierungskommissars so vortrefflich 
geschildert worden und welche von Herrn Dr. Forchhammer 
in ihre historischen Elemente gleichsam aufgelöst worden ist. 
Der Herr Referent, meine Herren, hat sich die Ver— 
cheidigung der Ansicht der Kommission — (sich an Herrn 
oon Behr wendend), Sie nehmen mir das nicht übel — leicht 
gemacht; denn alles dasjenige, was er aus der Begründung 
dieser Petitionen angeführt und bekämpft hat, ist nicht die 
Hauptsache, sondern nur nebensaächliches Beiwerk. 
Die Hauptsache ist die von einer sehr großen Anzahl 
oon Fachmännern aus der Praxis vorgetragene Forderung 
der klassischen Bildung für den Architekten; Alles was noch 
drum und dran ist und worauf sich vorzugsweise der Herr 
Referent eingelassen hat, ist weiter nichts Anderes, als Beiwerk. 
Eines aber, meine Herren, muß ich hervorheben als 
in dieser Frage von großer Bedeutung, nämlich der Herr 
Referent hat Ihnen gesagt: Gymnasium und Realschule 
haben nach dem Abiturientenzeugniß bis jetzt zu höheren 
Bildungsanstalten zulässige junge Leute liefern können; wenn 
nun aber die Realschule dies schon neben dem Gymnasium 
onnte, warum solle es denn nicht auch die neunklassige Ge— 
werbeschule können? Nun, ich könnte erwähnen, daß in der 
aeunklafssigen Gewerbeschule nicht einmal Latein gelehrt werde. 
Allein darauf kommt es gar nicht an, denn etwas Latein 
lernen gibt noch nicht klassische Bildung und für den Zweck, 
wozu diese neunklassige Gewerbeschule bestimmt ist, reicht das 
Unterrichtsmaterial ohne Latein aus. Das Letztere gebe ich 
zu; aber die Vergleichung trifft nicht zu. Es ist nicht wahr, 
daß Gymnasial- und Realschuloorbildung gleiche Zulässigkeit 
zu den höheren wissenschaftlichen Studien gewaͤhrt hat, und
	        
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