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liegt. Wenn sie die Zulassung dieser aus der neunklassigen
Bewerbeschule Hervorgegangenen zum Staatsdienst im Bau⸗
fache aussprechen, so werden Sie sicherlich den überwiegenden
Theil von Architekten mit der Vorbildung der neunklassigen
Gewerbeschule, und einen anderen, wie ich überzeugt bin, un—
gleich weit geringeren Theil mit der Eymnasialoorbildung
wahrnehmen. Diese letztere Kategorie wird verschwinden. Ich
habe zwar nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Maurer—
meister oder Zimmermeister von den verschiedenen Gradationen
in den Höhen, wie wir sie in unserem Leben kennen, mit der
Gewerbeschulbildung zufrieden ist und wenn Städte sich damit
hegnügen wollen, dergleichen Persönlichkeiten zu ihren
städtischen Baumeistern anzunehmen. Die Frage ist vielmehr
die, daß der Staat eine höhere Bildung für seine Archi—
tekten zu verlangen hat. Und diese ist die klassische Bildung,
die von Seiten des Herrn Regierungskommissars so vortrefflich
geschildert worden und welche von Herrn Dr. Forchhammer
in ihre historischen Elemente gleichsam aufgelöst worden ist.
Der Herr Referent, meine Herren, hat sich die Ver—
cheidigung der Ansicht der Kommission — (sich an Herrn
oon Behr wendend), Sie nehmen mir das nicht übel — leicht
gemacht; denn alles dasjenige, was er aus der Begründung
dieser Petitionen angeführt und bekämpft hat, ist nicht die
Hauptsache, sondern nur nebensaächliches Beiwerk.
Die Hauptsache ist die von einer sehr großen Anzahl
oon Fachmännern aus der Praxis vorgetragene Forderung
der klassischen Bildung für den Architekten; Alles was noch
drum und dran ist und worauf sich vorzugsweise der Herr
Referent eingelassen hat, ist weiter nichts Anderes, als Beiwerk.
Eines aber, meine Herren, muß ich hervorheben als
in dieser Frage von großer Bedeutung, nämlich der Herr
Referent hat Ihnen gesagt: Gymnasium und Realschule
haben nach dem Abiturientenzeugniß bis jetzt zu höheren
Bildungsanstalten zulässige junge Leute liefern können; wenn
nun aber die Realschule dies schon neben dem Gymnasium
onnte, warum solle es denn nicht auch die neunklassige Ge—
werbeschule können? Nun, ich könnte erwähnen, daß in der
aeunklafssigen Gewerbeschule nicht einmal Latein gelehrt werde.
Allein darauf kommt es gar nicht an, denn etwas Latein
lernen gibt noch nicht klassische Bildung und für den Zweck,
wozu diese neunklassige Gewerbeschule bestimmt ist, reicht das
Unterrichtsmaterial ohne Latein aus. Das Letztere gebe ich
zu; aber die Vergleichung trifft nicht zu. Es ist nicht wahr,
daß Gymnasial- und Realschuloorbildung gleiche Zulässigkeit
zu den höheren wissenschaftlichen Studien gewaͤhrt hat, und