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Plenarverhandlungen
in das Jahr 1859, wo die Berechtigungen auf die Realschule J.O.
beschränkt wurden, haben in Preußen, und zwar mit der Zeit
bis zur Zahl von einigen 40 steigend, die Realschulen die
Rechte gehabt, um die es sich handelt, und noch mehr als
diese. Sie haben diese Rechte geuͤbt, obwohl sie in der Dauer
hres Kursus, in der Methode ihres Unterrichts, in der
Tüchtigkeit ihrer Leistungen bei der Jugendlichkeit der
damaligen Realschulentwickelung nicht entfernt das leiste—
ten, was heute die Realschule mit 9 jährigem Kursus
ohne Latein leistet. Diese Realschule ist nichts Neues.
Sie besteht hier in Berlin in zwei Exemplaren. Die bedeutendsten
und heroorragendsten Architekten, die uns zeigen, daß sie sich
auf griechische und römische Kunst verstehen, sind aus ihr,
peziell aus der Gallenkampschen Gewerbeschule hervorgegangen.
Der Präsident der Kunstakademie in Berlin ist ein Zögling
dieser Schule. Einer unserer ersten Ingenieure des Eisenbahn⸗
wesens im Handelsministerium ist ein Zögling dieser Schule.
Mehrere unserer ersten Privatarchitekten, die, wenn etwas Schönes
gebaut werden soll, immer konkurriren, stammen daher. Wenn
die beiden Herrn Vorredner wirklich das festhalten wollen,
man koͤnne nicht Künstler werden und die Kunst der Griechen
und Römer sich nicht zu eigen machen, ohne daß man ihre
Sprache studirt, so möchte ich darauf aufmerksam machen,
daß dieser Gedanke unmittelbar dazu führt: man kann auch
nicht Bildhauer werden, man kann nicht Maler werden, ohne
Griechisch und Lateinisch zu studiren. Wenigstens ehe solche
Künstler vom Staate einen Auftrag erhielten, müßten sie erst
zwangsweise angehalten werden, ihre Censur im Griechischen
zus der Schule vorzuzeigen. Denn ganz gewiß ist der Bild⸗
hauer von dem griechischen Alterthume, von dem Studium
seiner Formen ebenso abhängig wie der Architekt.
Ich bitte nun noch mit wenigen Worten zurückgehen zu
dürfen auf den Antrag des Professor Dr. Forchhammer und
auf Folgendes aufmerksam machen zu dürfen. Dieser Antrag
deckt sich gar nicht mit dem, was die Petenten wollen. Im
Hintergrunde mögen die Petenten den Wunsch haben, daß die
Realschule erster Ordnung auch ihre Rechte verliere, aber sie
sprechen es doch in der Petition nicht aus. Und wenn das
Hohe Haus dem Antrage Forchhammer seine Zustimmung
geben wollte, so würde es das Gegentheil von dem beschließen,
was die Petenten fordern, so würde es etwas beschließen, was
weit über die Gewerbschulfrage hinausgeht und unser Real—
schulwesen in seinen Wurzeln vernichten müßte. Ich möchte
also annehmen, daß der Antrag des Herrn Professor Forch—
hammer zu dem Gegenstande, von dem hier die Rede ist, gar