Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Herrenhauses. 
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nicht paßt und auch nicht dazu passend gemacht werden kann. 
Es wird von Herrn Forchhammer weiter beantragt, die Wünsche 
der Petenten der Regierung zur Erwägung anheimzustellen. 
Meine Herren, die Frage, um die es sich hier handelt, ist seit Mai 
oorigen Jahres im Handelsministerium erwogen worden. Es 
ind eingehende Denkschriften darüber geschrieben. Nachdem 
die Abtheilung für das technische Hochschülwesen sich völlig 
klar war, ist eine Konferenz von Sachverständigen aus ver— 
cchiedenen Kreisen berufen worden. Weitere Verhandlungen 
haben stattgefunden innerhalb der technischen Abtheilungen des 
Ministeriums selbst. Bände von Akten sind darüber geschrieben. 
Als das Handelsministerium in sich damit fertig war, wandte 
es sich an das Unterrichtsministerium, da es nicht die Absicht 
des Handelsministers war, ohne Zustimmung des Unterrichts— 
ministers vorzugehen. Ich bemerke dies mit Rücksicht darauf, 
daß Herr Dr. Baumstark warten will, bis das Unterrichts 
gesetz ergangen sei. Die Grundsätze, nach welchen der Unter— 
richtsminister das Unterrichtsgesetz entworfen hat, und die 
hier in Rede stehenden Grundsäͤtze sind die gleichen. Bei diesen 
Verhandlungen sind auch die Architekten gehört worden, sie 
haben ihre Petitionen eingereicht, ihre Motive sind sorgsam 
exwogen, in der Bauverwaltung fanden sie lebendige Unter— 
ttützung; die Gründe, die die letztere vorbrachte, sind 
eingehend erörtert worden. Der Herr Handelsminister 
hat nun aber bereits gehandelt. Er hat den Städten 
bereits erklärt: wenn Ihr Eure Schule nach meinem 
Plane umgestaltet, so werdet Ihr die betreffenden Be— 
rechtigungen erhalten. Es hat dabei innerhalb seiner un— 
bestreitbaren und klaren Befugnisse gehandelt, und er müßte 
den Gemeinden gegenüber Treue und Glauben brechen, wenn 
er jetzt von dem beschrittenen Wege wieder abgehen wollte. 
Darüber aber möchte ich doch bitten, sich keiner Täuschung 
hinzugeben — die Berechtigungsfrage wird kaum im Unter— 
richtsgesetze geregelt werden; bisher war die Ertheilung der 
Berechtigungen Sache des betreffenden Ressorts, wenn auch 
der einzelne technische Ressortminister es zweckmäßig fand, sich 
mit dem Unterrichtsminister zu verständigen. — Aus allen 
diesen Gründen möchte ich das Hohe Haus bitten, über die 
Petition Hobrecht und Genossen zur Tagesordnung überzu— 
gehen und keineswegs einen Antrag anzunehmen, der in seinen 
Folgen weit über die heut vorliegende Frage hinausgeht. 
Präsident: Es liegt ein Antrag auf Schluß der Dis— 
kussion vor. Zum Worte haben sich noch gemeldet die Herren 
Bredt und Forchhammer. Ich frage, ob Jemand für oder 
gegen den Schluß das Wort verlangt. — Das ist nicht der
	        
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