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Anlagen.
Neben den Abtheilungen bestehen Werkstätten und Ver—
suchsstationen zur Förderung besonderer technisch-wissenschaft⸗
licher Zwecke.
8§. 3.
Mit den Vorträgen in den einzelnen Disziplinen sind
je nach dem Bedürfniß des Unterrichts praktische Uebungen in
den Zeichensälen oder Laboratorien und Werkstätten, sowie
Unterweisungen in den Sammlungsräumen und bei Exkur—⸗
sionen verbunden.
8. 4.
Der Unterricht ist nach Jahreskursen geordnet. Aus—
nahmsweise erstreckt sich die Unterrichts-Ertheilung nur auf
einen Theil des Jahres. Ferien finden statt vom 1. August
bis 1. Oktober, sowie zu Weihnachten und Ostern auf je
14 Tage.
Das Verzeichniß der Vorträge und Uebungen ist spä—
testens sechs Wochen vor Beginn ‚des Kursus bekannt zu machen.
S5.
Den Studirenden steht die Wahl derjenigen Vorträge
und Uebungen, an welchen sie Theil nehmen wollen, frei.
Doch werden von jeder Abtheilung Studienpläne aufgestellt,
deren Innehaltnung den bei ihr eingeschriebenen Studirenden
empfohlen wird. Die Zulassung zu solchen Vorträgen und
Uebungen, welche zu ihrem Verständniß die vorherige Absol—
virung anderer, vorbereitender Unterrichts-Gegenstaͤnde voraus⸗
setzen, kann von der vorgängigen Theilnahme an den letzteren
abhängig gemacht werden.
II. Von den Lehrkräften der Technischen Hochschule.
8. 6.
Der Unterricht wird von Professoren und Docenten
ertheilt.
Zur Unterstützung beider werden nach Bedürfniß Assi—
stenten, und zur Leitung der Werkstätten und Versuchsstationen,
soweit sie nicht den Docenten felbst übertragen wird, geeig—
nete Techniker bestellt.
8. 7.
Außer den Professoren und Docenten haben die bei
einer Abtheilung der Technischen Hochschule habilitirten Privat—
docenten das Recht, Vorlesungen und Uebungen abzuhalten.
Die Gesuche um Habilitation sind bei derjenigen Abthei—
lung einzureichen, in deren Unterrichtsgebiet der Nachsuchende
zu lehren gedenkt.
Ueber die Zulassung beschließt die Abtheilung auf Grund
der Vorschriften, durch welche die für die Habilitation bei