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Anlagen.
265
3) die Prüfungsordnung für die Diplomprüfungen,
M die zur Ausführung dieses Verfassungsstatuts sonst
noch erforderlichen Regulative.
8. 32.
Zu den laufenden Geschäften des Senats gehören ins—
hesondere:
1) die Abfassung des Vorlesungsverzeichnisses, des Pro⸗—
zramms und Gesammtstundenplans unter Zugrunde—
legung der Stundenpläne der Abtheilungen, sowie
die Vertheilung der Hör- und Zeichensäle.
Die Anmeldung der im Interesse der Technischen
Hochschule erforderlich scheinenden persönlichen und
ächlichen Mehrausgaben für das nächste Etatsjahr;
peziell die Berichterstattung über den Bedarf an
Lehrmitteln, Hülfslehrern und Assistenten für die Ge—
ammtanstalt, sowie über die Vertheilung der für
diese Zwecke verfügbaren Mittel auf die Abtheilungen
und auf die verschiedenen Sammlungen unter Be—
rücksichtigung der Vorschläge der ersteren.
Die Berichterstattung über die Gutachten der Ab—
theilungen in Betreff des Lehrgangs derselben, sowie
in Betreff der Berufung neuer Lehrkräfte.
Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Ab—
cheilungen, in Bezug auf die Zulassung u. s. w. von
Privatdozenten. (F. 21 Nr. 2.)
Die Vorschläge über die Verleihung von Stipendien
aunter Berücksichtigung der Vota der Abtheilungen,
sofern über jene Verleihung nicht anderweitige Be—
stimmungen bestehen.
Die Beschlußfassung über die Stundung oder den
Erlaß von Honoraren, innerhalb der zulässigen
Grenzen, unter Berücksichtigung der Vorschläge der
Abtheilungen.
Die Festsetzung des Beginns und des Schlusses der
Weihnachts- und Osterferien, unter Einhaltung der
Vorschriften von 8. 4 alin. 1.
Die Berichterstattung über die zum Amte des Rectors
und der Abtheilungs-Vorsteher stattgefundenen
Wahlen und die Einholung der Bestätigung derselben.
8. 23.
Der Rector hat im Senat die Leitung und den Vorsitz.
Er vertritt die Technische Hochschule nach Außen und in
ihrem Verhältniß zu dem vorgesetzten Minister. Er hat als
Vorsitzender des Senats für die Erfüllung der demselben ob—
liegenden Pflichten und Geschäfte zu sorgen. Er hat die