Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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anderlegt und die Gewerbeschulen je nach den Verhältnissen 
des Orts und Distrikts in zwei Gruppen theilt. Die Schulen 
der einen Gruppe werden in Zukunft lediglich als Vorberei— 
tungs-Anstalten für akademische technische Studien einzurichten 
sein, wodurch nicht ausgeschlossen ist, daß Jedermann, der für 
seinen künftigen Beruf der alten Sprachen nicht bedarf, auf 
ihnen eine höhere allgemeine Bildung gewinnen kann, die 
Schulen der anderen Gruppe werden lediglich als Lehranstalten 
für solche Techniker zu gestalten sein, welche auf der Grund— 
lage der Bildungsstufe einer höheren Bürgerschule noch einen 
Fachkursus durchmachen wollen, wodurch wiederum nicht aus— 
Jeschlossen ist, daß alle diejenigen jungen Leute, welche die 
Zeit bis zum 15. oder 16. Lebensjahr ihrer allgemeinen Aus— 
bildung widmen können, diese Schule besuchen. 
Indeß die Theilung der Zwecke, welchen die Gewerbe— 
schule bisher gleichzeitig dienen sollte, beseitigt nicht alle ihr 
inhaftenden Mängel. Gleichgültig, ob sie in Zukunft die 
Aufgabe erfüllt, neben den Gymnasien und Reaalschulen J. 
für die höchsten technischen Studien vorzubereiten, oder ob sie 
den keineswegs geringeren, sondern für die Bedürfnisse der Nation 
zleich wichtigen Zweck verfolgt, junge Leute heranzuziehen, welche 
mit einer höheren allgemeinen und einer gründlichen fachlichen 
Bildung als Techniker, Industrielle, Gewerbtreibende — ohne ein 
pierjähriges akademisches Studium — in das Erwerbsleben 
eintreten wollen, in jedem Falle wird die Lehrthätigkeit einer 
olchen Schule an einem früheren Zeitpunkt einsetzen und 
aach unten zu anders gestaltet sein müssen als bisher. Die 
Hewerbeschule nach dem Plane von 1870 bestand eigentlich 
aur aus drei Klassen. Die Vorbildung für die untere Klasse 
wurde anderen Anstalten überlassen. Als Bedingung der 
Aufnahme in dieselbe galt die Reife für die Sekunda eines 
Symnasiums resp. einer Realschule erster Ordnung oder für 
die entsprechenden Klassen anderer höherer Lehranstalten, welche 
Reife entweder durch ein Schulzeugniß oder durch eine Auf— 
nahmeprüfung nachgewiesen werden sollte. Allein dieser späte 
Anfangstermin einer Lehranstalt, die nach ihrer Anlage nicht 
olos eine Fachschule, sondern ebenso sehr allgemeine Bildungs— 
Anstalt war, hat sich nicht bewährt. Die Erfahrung hat 
gezeigt, daß die Gewerbeschule dadurch im Nachtheil blieb, 
daß sie ihre Schüler nicht wie andere parallele Lehranstalten 
bon dem neunten Lebensjahre und der Serta ab heranzog. 
Das Fehlen der unteren Klassen beeinträchtigte sowohl den 
icheren und stetigen Zufluß als auch die gleichmäßige Vor— 
hildung der Schuͤler. Aus den verschiedenen Anstalten mit 
1bweichenden Lehrgegenständen und Lehrzielen herüberkommend,
	        
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