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Anlagen.
wenn sie sich der als nothwendig erkannten Reform nicht in
der einen oder anderen Weise anschließen.
Sobald die Erklärungen der einzelnen Kommunen ein—
zegangen sind, wird es an der Zeit sein, über die Umgestal—
tung jeder einzelnen Schule besondere Verhandlungen zu
zröffnen. Soweit solche Verhandlungen mit einigen Kom—
munen bereits eingeleitet sind, tritt in dem speziellen Inhalt
derselben durch die vorstehende generelle Verfügung keine Ver—
inderung ein.
Hiernach erwarte ich von der Königlichen Regierung
Bericht innerhalb 6 Wochen.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Maybach.
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An sämmtliche Königlichen Regierungen und Land—
drosteien, in deren Bezirk sich reorganisirte
Gewerbeschulen befinden.
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Petitionen.)
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1. Petition
preußischer Architekten und Ingenieure,
betreffend
die Vorbildung für das Staatsbauund Rauingenieurfach,
nebst Anlage.
Efr. Cirkular-Verfügung des Herrn Handelsministers vom l. November er.
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538
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An die beiden hohen Hänser des preußischen Landtags,
das Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus!
Vor wenigen Tagen ist den Hohen Häusern eine Denk—
schrift über das technische Unterrichtswesen aus dem Ministe—
rium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten überreicht
worden.
) Gegen die Maßregeln des Handelsministers in Betreff der Er—⸗
weiterung der Berechtigungen der neugestalteten Gewerbeschulen waren
4 Petitionen eingegangen, von denen als die erheblichste die mit 2054
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