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Anlagen.
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Dieselbe motivirt im Wesentlichen eine Cirkular-Ver—
fügung des Herrn Handelsministers vom 1. November c., in
der wir Unterzeichnete eine Schädigung unseres Berufes, wie
des öffentlichen Interesses erkennen.
Seit dem Jahre 1852 sind nicht weniger als dreißig
solcher Verfügungen) erschienen, die sich auf die Ausbildung
der Staatsbaubeamten beziehen und einen steten Entwickelungs—
zang unseres Berufes unmoͤglich machen.?)
Noch sind kaum zwei Jahre seit der letzten derselben,
dem Ministerial-Reskript vom 27. Juni 1876, welche eine
wesentliche Umgestaltung unseres Faches verursacht hat, ver—
gangen, noch liegen keine Erfahrungen vor, in wie weit die
daran geknüpften Erwartungen sich verwirklicht haben, — da
erscheint am 1. November d. J. eine neue Verfügung des
Herrn Handelsministers, in der es unter anderm heißt:
„In dieser Zuversicht habe ich mich nach ein—
zgehendster Erwägung entschlossen, den Gewerbeschulen
mit neunjährigem Kursus im Prinzip das Recht zu
zewähren, daß ihre Abiturienten nach Absoloirung
des akademischen Studiums auch zu den Staats-
Anterschriften versehene Petition preußischer Architekten und Ingenieure
Hobrecht und Genossen) oben mitgetheilt wird. Für die Reformen des
handelsministers und die davon untrennbare Erweiterung der Be—
rechtigungen waren 46 Petitionen eingegangen, theils von Architekten und
Ingenieuren, theils von städtischen Behörden, Handelskammern, Curatorien
und Lehrern der Gewerbeschulen sowie von einer großen Zahl von Ge—
verbe-⸗-Vereinen. Von jenen 46 Eingaben sind oben mitgetheilt: die
Petition Berliner Architekten Benda, Böckmann und Genossen, der Protest
des Direktor Gallenkamp und die Petition preußischer Industrieller und
Ingenieure, (845 Unterschriften), welche von dem Direktor Kaselowsky
dem preußischen Landtag überreicht war.
i) Anlage 1. (Hier nicht mit abgedruckt.)
) Ein Bild für die Schwankungen in diesen Verfügungen giebt
folgende kurze Zusammenstellung:
Durch ministerielle Bekannimachung vom Februar 1851 werden die—
jenigen Realschulen bezeichnet, welche befähigt erachtet werden zur Er—
heilung annehmbarer Entlassungszeugnisse für Kandidaten des Baufaches.
Im August desselben Jahres wird selbst der höheren Handlungs—
und Gewerbeschule in Magdeburg ein gleiches Recht verliehen und bis
zum Jahre 1854 hin durch wiederholte neue Reskripte noch etlichen an—
deren Schulen ähnlicher Richtung.
Im Jahre 1855 dagegen wird mit einem Schlage allen diesen An⸗
talten das Recht wieder genommen und ausschließlich die Reife zur
Aniversität, alfo das Abiturienteneramen auf einem Gymnasium verlangt.
Vier Jahre später erscheint ein neues Reskript, das den Realschulen J.
das frühere Recht wieder einräumt.
1876 wird eine Verfügung erlassen, betreffend die Gleichstellung der
Maschinentechniker, welche eine Gewerbeschule nach dem System von
1870 absolvirt haben, mit den Baubeamten, sowie die Trennung des
Hochbau vom Bauingenieurfach mit gesonderten Staatsprüfungen.