Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Anlagen. 
283 
Dieselbe motivirt im Wesentlichen eine Cirkular-Ver— 
fügung des Herrn Handelsministers vom 1. November c., in 
der wir Unterzeichnete eine Schädigung unseres Berufes, wie 
des öffentlichen Interesses erkennen. 
Seit dem Jahre 1852 sind nicht weniger als dreißig 
solcher Verfügungen) erschienen, die sich auf die Ausbildung 
der Staatsbaubeamten beziehen und einen steten Entwickelungs— 
zang unseres Berufes unmoͤglich machen.?) 
Noch sind kaum zwei Jahre seit der letzten derselben, 
dem Ministerial-Reskript vom 27. Juni 1876, welche eine 
wesentliche Umgestaltung unseres Faches verursacht hat, ver— 
gangen, noch liegen keine Erfahrungen vor, in wie weit die 
daran geknüpften Erwartungen sich verwirklicht haben, — da 
erscheint am 1. November d. J. eine neue Verfügung des 
Herrn Handelsministers, in der es unter anderm heißt: 
„In dieser Zuversicht habe ich mich nach ein— 
zgehendster Erwägung entschlossen, den Gewerbeschulen 
mit neunjährigem Kursus im Prinzip das Recht zu 
zewähren, daß ihre Abiturienten nach Absoloirung 
des akademischen Studiums auch zu den Staats- 
Anterschriften versehene Petition preußischer Architekten und Ingenieure 
Hobrecht und Genossen) oben mitgetheilt wird. Für die Reformen des 
handelsministers und die davon untrennbare Erweiterung der Be— 
rechtigungen waren 46 Petitionen eingegangen, theils von Architekten und 
Ingenieuren, theils von städtischen Behörden, Handelskammern, Curatorien 
und Lehrern der Gewerbeschulen sowie von einer großen Zahl von Ge— 
verbe-⸗-Vereinen. Von jenen 46 Eingaben sind oben mitgetheilt: die 
Petition Berliner Architekten Benda, Böckmann und Genossen, der Protest 
des Direktor Gallenkamp und die Petition preußischer Industrieller und 
Ingenieure, (845 Unterschriften), welche von dem Direktor Kaselowsky 
dem preußischen Landtag überreicht war. 
i) Anlage 1. (Hier nicht mit abgedruckt.) 
) Ein Bild für die Schwankungen in diesen Verfügungen giebt 
folgende kurze Zusammenstellung: 
Durch ministerielle Bekannimachung vom Februar 1851 werden die— 
jenigen Realschulen bezeichnet, welche befähigt erachtet werden zur Er— 
heilung annehmbarer Entlassungszeugnisse für Kandidaten des Baufaches. 
Im August desselben Jahres wird selbst der höheren Handlungs— 
und Gewerbeschule in Magdeburg ein gleiches Recht verliehen und bis 
zum Jahre 1854 hin durch wiederholte neue Reskripte noch etlichen an— 
deren Schulen ähnlicher Richtung. 
Im Jahre 1855 dagegen wird mit einem Schlage allen diesen An⸗ 
talten das Recht wieder genommen und ausschließlich die Reife zur 
Aniversität, alfo das Abiturienteneramen auf einem Gymnasium verlangt. 
Vier Jahre später erscheint ein neues Reskript, das den Realschulen J. 
das frühere Recht wieder einräumt. 
1876 wird eine Verfügung erlassen, betreffend die Gleichstellung der 
Maschinentechniker, welche eine Gewerbeschule nach dem System von 
1870 absolvirt haben, mit den Baubeamten, sowie die Trennung des 
Hochbau vom Bauingenieurfach mit gesonderten Staatsprüfungen.
	        
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