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Anlagen.
prüfungen im Hochbau- und Bauingenieurfach zuge—
lassen werden.“
Veranlaßt ist diese Verfügung über die Vorbildung für
das Staatsbaufach nicht durch eine Konferenz“) von Berufs—
zenossen, sondern durch eine Konferenz zur Begutachtung der
Gewerbeschulreform, zusammengesetzt aus vier (dem Baufach
aicht angehörenden) Ministerialräthen, vier Direktoren der
oreußischen technischen Hochschulen, acht Gewerbeschuldirektoren,
drei Oberbürgermeistern betheiligter Städte, vier Vertretern
des Maschinenfaches, drei Vertretern der Texil- und chemischen
Industrie und schließlich zwei Privatarchitekten, die sich in
hren Anschauungen bekanntermaßen im Widerspruch mit
fast sämmtlichen Berufsgenossen befinden.
Wenn es nun schon befremden mußte, daß die genannte
Konferenz über Fragen entschied, die das Gebiet des Staats-
baufaches betreffen, so glaubten wir doch, daß die von fast
allen Berufsgenossen mit Zustimmung begrüßte, an Seine
Exzellenz den Herrn Handelsminister gerichtete Petition) des
Architektenoereines zu Berlin, (der eine Zahl von nahezu
700 einheimischen und 900 auswärtigen Mitgliedern re—
präsentirt, und in dieser Zahl die Mehrheit der Spitzen unseres
Faches aufweist), — so glaubten wir doch, daß dieser fast
einstimmiges) Ausdruck zusammen mit einer ebenso einstimmigen
Petition der Studirenden hiesiger Königlicher Bauakademie
einen Zweck erreichen würde:
„Daß dem erwähnten Konferenzantrage die ministe—
rielle Genehmigung nicht ertheilt werde.“
Nachdem diese Genehmigung aber unter den 1. Novem—
her thatsächlich ertheilt ist, eruͤbrigt uns nur, den Hohen
Häusern die Bitte vorzutragen:
„Dahin zu wirken, daß die Vorbildungs—
frage für unser Fach einheitlich, unter
Berücksichtigung des von dem Architekten—
) Der hierhergehörige Beschluß dieser Konferenz lautet:
„Es ist dringend zu fordern, daß die Abiturienten solcher
Anstalten mit neunjährigem Kursus, — wie es in anderen
deutschen Staaten bereits geschehen ist (7) — nicht nur zu
allen höheren technischen Studien, sondern auch zu den Staats—
prüfungen auf dem gesammten technischen Gebiete zugelafsen
werden.“
Anlage 2.
) Eine Minorität des Architektenvereins (von 35 Mitgliedern), die
rast ausschließlich aus Privatarchitekten besteht, hat ihrer Zeit eine Gegen—
petition verfaßt, welche wir in Anlage 3 folgen laffen; aus dieser wolle
man ersehen, daß auch die Verfasser dieser Petition keine Veranlassung
genommen haben, sich dafür auszusprechen, daß den Gewerbeschulabitu—
rienten die Zulassung zum Staatsexamen gewährt wird. (2)
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