Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Denkschrift 
und daher wird sie auch zunächst auf diejenigen Orte be⸗ 
schränkt werden, wo bereits Gewerbeschulen waren und, wo, 
abgesehen von dem ausdruͤcklichen Wunsche der Gemeinde, 
günstige Bedingungen für ihr Gedeihen vorzuliegen scheinen. 
nubegründet ist es auch, wenn man der beabsichtigten 
Organisation vorwirft, daß sie sich nicht von den vorberei⸗ 
senden Klassen (der sechsjährigen höheren Bürgerschule) los— 
löse und sich lediglich auf die zweijährige Jachschule be— 
schränke. Gegen eine solche Loslösung spricht alle Erfahrung; 
es fehlt dann die Basis und es fehlen die Schüler. Dagegen 
versteht es sich von selbst, daß die Fachklassen nicht blos die 
Zöglinge der eigenen Vorbereitungsanstalt, sondern auch die 
5ilen anderen Anstalten aufnehmen, welche auf der 
gleichen Stufe der Vorbildung stehen. Sollte endlich gefragt 
Perden, warum nicht jede Umgestaltung des gewerblichen 
Schulwesens bis auf das allgemeine Unterrichtsgesetz vertagt 
werde, nach dessen Erscheinen ja auch die Formen des tech— 
nischen Uuterrichts geregelt werden könnten, so würde 
ein hieraus abgeleiteter Einwand, wenn er Zur Geltung 
kommen sollte, zwar dem Reformbedürfniß der Gewerbe— 
schulen Stillstand gebieten, aber schwerlich zum Vor— 
cheil der Technik und der Gewerbe gereichen. Viel— 
wmehr kommt es darauf an, die für dieselben dienenden 
Lehranstalten schon jetzt zu schaffen, und die bestehenden, soweit 
es nöthig ist, so umzuformen, daß sie, weil sie nicht mehr 
gegen paͤdagogische Grundprinzipien verstoßen, mit den Normen 
sedes denkbaren künftigen ———— 
stehen und sich an die Organisationen desselben leicht anschließen 
laffen. Und dies würde, nach Durchführung der beabsichtigten 
Reform der Gewerbeschulen von 1870, allerdings erreicht sein. — 
Cehrwerkstätten an mittleren und niederen Schulen. — 
Kunstgewerliche, Werkmeister- und Baugewerk- 
Schulen. — ppflege des Zeichnen-Unterrichts. 
Die Konferenz vom 2. und 3. August erklärte es unter 
Nr. 6 ihrer Resolutionen für unerläßlich, daß der künftige 
Techniker mittleren Ranges außer dem Unterricht in der Fach— 
schule durch praktische Arbeit sich ausbilde. Ob diese praktische 
Acbeit vor oder nach dem Besuch der Fachschule oder parallel 
mit demselben zu legen sei, gab sie weiterer Erwägung an⸗ 
heim. Insbesondere wüͤnschte sie, daß näher geprüft werde,
	        
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