Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

über das Technische Unterrichtswesen. 49 
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nuch von solchen, so lange die Meisterprüfungen bestanden, 
zum Theil zahlreich besucht worden. Diese Anstalten, die 
mnehrfach erwähnte Zeichenakademie zu Hanau und die Unter— 
terrichtsanstalt des deutschen Gewerbemuseums zu Berlin, sind, 
abgesehen von den Schulen einzelner Vereine, unter denen die 
des Gewerbevereins zu Hannover zu nennen sein würde, zu— 
gleich alle in Preußen zur Förderung des Kunstgewerbes be— 
stehenden Unterrichtsanstalten. 
Die Handels- und Gewerbeverwaltung hat sich der Ein— 
ächt nicht verschließen können, daß die vorhandenen Schulen 
der Zahl nach für das Bedürfniß in den verschiedenen Theilen 
der Monarchie nicht ausreichten und zum Theil der Verbesserung 
bedurften, endlich auch die Errichtung von Fachschulen mit 
Lehrwerkstätten nicht zu umgehen sei. Dieser Erkenntniß hat 
die Handels- und Gewerbeverwaltung vielfache Bemühungen 
zur Ausfüllung der in unserem gewerblichen Unterrichtswesen 
vorhandenen Lücken folgen lassen. Daß dieselben erst in dem 
Entwurfe des Staatshaushaltsetats für das nächste Finanz-— 
jahr erkennbar werden, hat seinen Grund in der Schwierig— 
keit, welche die allgemeine Finanzlage des Staates und die 
der einzelnen Gemeinden hier bereitet haben und noch jetzt 
hereiten. Das Folgende wird zeigen, wie die im Allgemeinen 
festzuhaltende Forderung, daß die Gemeinden außer den er— 
forderlichen Baulichkeiten auch die Haͤlfte der Unterhaltungs— 
kosten einer Schule übernehmen sollen, vielfach die eingeleiteten 
Verhandlungen erfolglos gemacht hat. 
Zunächst mußte das gänzliche Fehlen von Baugewerk— 
schulen in den östlichen Provinzen, aus welchen die angehenden 
Bauhandwerker theils die im Westen der Monarchie belegenen 
eben genannten Anstalten, denen die Baugewerkschule zu 
Holzminden und die staatliche Bauschule zu Hamburg (180 
Schüler) hinzuzurechnen sind, theils die im Königreich Sachsen 
bestehenden Anstalten dieser Kategorie besuchen müssen, die 
Aufmerksamkeit der Verwaltung erregen. 
Die in den östlichen Provinzen vorhandenen Gewerbe— 
schulen konnten hier aus den oben (unter 2) entwickelten 
Gründen nicht in Betracht kommen. Was die vorhandenen 
städtischen Schulen in dem westlichen Theile der Monarchie 
angeht, so trugen die Gemeinden darauf an, daß ihnen 
in Berücksichtigung der Steigerung der Kommunallasten zur 
Unterhaltung der von ihnen gegründeten Anstalten, welche dem 
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treibenden abzuhelfen bestimmt und nicht weniger nützlich seien, 
als die Gewerbeschulen, ein Staatszuschuß bewilligt werden 
möge. Die Billigkeit dieses Verlangens war nicht zu ver— 
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