über das Technische Unterrichtswesen. 49
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nuch von solchen, so lange die Meisterprüfungen bestanden,
zum Theil zahlreich besucht worden. Diese Anstalten, die
mnehrfach erwähnte Zeichenakademie zu Hanau und die Unter—
terrichtsanstalt des deutschen Gewerbemuseums zu Berlin, sind,
abgesehen von den Schulen einzelner Vereine, unter denen die
des Gewerbevereins zu Hannover zu nennen sein würde, zu—
gleich alle in Preußen zur Förderung des Kunstgewerbes be—
stehenden Unterrichtsanstalten.
Die Handels- und Gewerbeverwaltung hat sich der Ein—
ächt nicht verschließen können, daß die vorhandenen Schulen
der Zahl nach für das Bedürfniß in den verschiedenen Theilen
der Monarchie nicht ausreichten und zum Theil der Verbesserung
bedurften, endlich auch die Errichtung von Fachschulen mit
Lehrwerkstätten nicht zu umgehen sei. Dieser Erkenntniß hat
die Handels- und Gewerbeverwaltung vielfache Bemühungen
zur Ausfüllung der in unserem gewerblichen Unterrichtswesen
vorhandenen Lücken folgen lassen. Daß dieselben erst in dem
Entwurfe des Staatshaushaltsetats für das nächste Finanz-—
jahr erkennbar werden, hat seinen Grund in der Schwierig—
keit, welche die allgemeine Finanzlage des Staates und die
der einzelnen Gemeinden hier bereitet haben und noch jetzt
hereiten. Das Folgende wird zeigen, wie die im Allgemeinen
festzuhaltende Forderung, daß die Gemeinden außer den er—
forderlichen Baulichkeiten auch die Haͤlfte der Unterhaltungs—
kosten einer Schule übernehmen sollen, vielfach die eingeleiteten
Verhandlungen erfolglos gemacht hat.
Zunächst mußte das gänzliche Fehlen von Baugewerk—
schulen in den östlichen Provinzen, aus welchen die angehenden
Bauhandwerker theils die im Westen der Monarchie belegenen
eben genannten Anstalten, denen die Baugewerkschule zu
Holzminden und die staatliche Bauschule zu Hamburg (180
Schüler) hinzuzurechnen sind, theils die im Königreich Sachsen
bestehenden Anstalten dieser Kategorie besuchen müssen, die
Aufmerksamkeit der Verwaltung erregen.
Die in den östlichen Provinzen vorhandenen Gewerbe—
schulen konnten hier aus den oben (unter 2) entwickelten
Gründen nicht in Betracht kommen. Was die vorhandenen
städtischen Schulen in dem westlichen Theile der Monarchie
angeht, so trugen die Gemeinden darauf an, daß ihnen
in Berücksichtigung der Steigerung der Kommunallasten zur
Unterhaltung der von ihnen gegründeten Anstalten, welche dem
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treibenden abzuhelfen bestimmt und nicht weniger nützlich seien,
als die Gewerbeschulen, ein Staatszuschuß bewilligt werden
möge. Die Billigkeit dieses Verlangens war nicht zu ver—
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