Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Denkschrift 
kennen, da die starke Frequenz der Baugewerkschulen ihre Noth— 
vendigkeit außer Zweifel stellte und der Staat selbst die Nien— 
hzurger Schule zu unterhalten fortfuhr. Sobald zugestanden 
werden mußte, daß die Existenz einer größeren Zahl von 
Baugewerkschulen im öffentlichen Interesse sei, ergab sich die 
Nothwendigkeit, den Gemeinden zur Erhaltung derselben be— 
hülflich zu sein, weil das Schulgeld nicht zur Deckung der 
Koften der laufenden Unterhaltung ausreicht, wenn die Klassen 
aicht überfüllt und tüchtige Lehrkräfte und gute Lehrmittel 
oorhanden sein sollen. Die Gemeinden sehen sich genöthigt, 
wenn sie ganz auf die eigenen Mittel angewiesen bleiben, 
die Kosten durch Verminderung der Besoldungen und der 
Aufwendungen für die Bibliothek und Lehrmittel, sowie durch 
Bildung zu großer Klassen zu vermindern. 
Diese Erwägungen führten zu einem an alle Regierungen 
und Landdrosteien unter dem 236. Februar 1877 gerichteten 
Firkularerlaß, welcher darauf hinwies, daß sich allgemein ein 
Mangel an Bauhandwerkern, welche das heut zu Tage unent— 
behrliche Maß wissenschaftlich technischer Bildung besitzen, fühl— 
har mache. Da die Mehrzahl der Meister weder geneigt 
noch im Stande sei, ihren jugendlichen Gehülfen zu einer 
indern, als rein manuellen Ausbildung zu verhelfen, so 
feien die strebsamen unter den letzteren genöthigt, sich das— 
jenige Maß von wissenschaftlichen Kenntnissen und Fertig⸗ 
keit“ im Zeichnen, dessen Unentbehrlichkeit sis empfinden, auf 
einer Baugewerkschule zu erwerben, da auch die Provinzial⸗ 
zewerbeschulen ihnen hierzu nur unvollkommene Gelegen⸗ 
heit böten. Die in Preußen vorhandenen öffentlichen Schulen 
der bezeichneten Art reichten zur Befriedigung des Bedürfnisses 
aicht aus, die bezüglich einiger privater Lehranstalten, deren 
eine nicht unerhebliche Zahl noch neben ihnen bestehe, gemachten 
Wahrnehmungen ließen es nicht als wünschenswerth erscheinen, 
daß dieser Zweig des technischen Bildungswesens überwiegend 
der Prioatspekulation überlassen werde. Die Proovinzial⸗ 
behörden wurden daher angewiesen, zur Errichtung kommunaler 
Baͤugewerkschulen anzuregen, mit denen im Fall des Bedürf— 
aisses eine besondere Abtheilung, welche praktisch gebildeten 
Maschinentechnikern die zur selbstständigen Leitung des mecha— 
nisch-technischen Betriebes kleinerer Fabriken oder zur Beklei⸗ 
dung von Werkmeisterstellen in größeren Etablissements er— 
rorderliche theoretische Fachbildung vermitteln solle, verbunden 
werden könne. Es wurde empfohlen, bei den einzuleitenden 
Verhandlungen das Augenmerk nicht vorzugsweise auf die 
großen Städte des Bezirks zu richten, da es dem Vorstand 
der Schule an kleineren Orten leichter falle, das ganze Thun 
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