über das Technische Unterrichtswesen. 51
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und Treiben der einzelnen Schüler und der Einwohner, bei
denen sie Aufnahme gefunden haben, zu überwachen und die
Schüler weniger durch Zerstreuungen davon abgehalten würden,
der Schule ihre ganze Zeit zu widmen, endlich auch der Lebeus—
anterhalt für die Schüler billiger sei. Eine Betheiligung des
Staates an den Kosten der Unterhaltung der bestehenden und der
neu zu errichtenden Baugewerkschulen wurde in Aussicht gestellt
und heroorgehoben, daß unter faft gleichen Verhältnissen derjenigen
Stadt der Vorzug zu geben sei, wo für die Errichtung und Unter—
haltung der Schule aus städtischen oder anderen kommunalen
Kassen die größten Beiträge in Aussicht gestellt würden, jedenfalls
iber dahin zu streben sei, daß die Stadt die Herstellung und
Unterhaltung des Schulgebäudes sowie dessen Heizung und
Beleuchtung vorab übernehme, welche Forderung bei den
päteren Verhandlungen mit den einzelnen Gemeinden auf
die Herstellung und Unterhaltung des Gebäudes beschränkt
uind die Theilung aller übrigen Ausgaben der laufenden Ver—
valtung sowie die erste Ausstattung der Schule mit Lehr—
nitteln auf Kosten des Staates — wie dies bei den Ge—
werbeschulen geschieht — in Aussicht genommen ist.
Endlich ist die Gewährung einer Staatsunterstützung all—
zemein davon abhängig gemacht, daß die Feststellung des
Unterrichtsplans und des Etats, sowie die von der Gemeinde
oorzunehmende Anstellung und Pensionirung der Lehrer im
Einvernehmen mit dem Handelsministerium erfolge und daß
die jederzeitige Inspektion der Anstalt durch einen Staats—
kommissar, sowie die Betheiligung eines solchen an den Ab—
zJangsprüfungen und der Ertheilung von Abgangszeugnissen vor—
behalten bleibe. Da die Städte Eckernförde, Höxler, Idstein und
Einbeck sich im Allgemeinen zur Annahme diefer Bedingungen be—
ceit erklärt haben, so wird ihnen, wenn auch die Ausführung dersel—
ben im Einzelnen noch nicht in allen Punkten geordnet ist, doch schon
jetzt eine ungefähr die Hälfte der laufenden, durch die Einnahmen
an Schulgeld nicht gedeckten Unterhaltungskosten betragende
Staatsbeihülfe gewährt, während die Stadt Buxtehude es abge—
lehnt hat, jene Bedingungen anzunehmen und auf den Empfang
eines jährlichen Zuschusses verzichtet. Derselben ist jedoch ebenso
wie einigen der anderen Städte eine Beihülfe zur Vermehrung
der Lehrmittel- und Büchersammlungen zu Theil geworden.
Die Provoinzialbehörden sind insbesondere beauftragt ge—
wesen, mit denjenigen Städten, in welchen sich Provinzial—
zewerbeschulen äͤlterer Art befanden, über die Verwandlung
dersesben in Baugewerkschulen in Beziehung zu treten. Dies
ist, jedoch ohne Erfolg, in Trier, Danzig und Bielefeld ge—
schehen und der Unterricht an den dortigen Provinzialgewerbe—
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