Nns⸗
zulen
ür
dem
I
dung
ĩ der
jebn
A der
ANeuet⸗
h. —
nte⸗
var
en Ne⸗
Tenn
de ge⸗
—
23324
7 533*
uM
2
9 n⸗
—
83
*
*
—
2
c
—
g
Naeder
Naden,
M.
an
Iuh
7—
7 7
7
—
—
JlJ
len
RBRv
erm
e ror⸗
—„XIA
ony⸗
?
— 9
180
328 8
——
7
7
ail
4.
next
des Abgeordnetenhauses.
65
Kräfte heranzuziehen. Von Seiten der Regierung wurde
dem gegenüber darauf hingewiesen, daß die landwirthschaft—
lichen Schulen bereits jetzt in engster Vereinigung durch die
beiden hier fraglichen Ministerien geleitet würden; es bestehe
thatsächlich schon ein Kondominat und es sei eigentlich nur
die Frage, welches Ministerium die ausführenden Verfügungen
an die Unterbehörden erlasse. Die landwirthschaftlichen
Lehranstalten stünden in dieser Hinsicht ganz anders als
die technischen Lehranstalten, welche jetzt vom Handels—
ministerium auf das Unterrichtsministerium übertragen werden
ollten. Auch von Kommissionsmitgliedern wurde dem An—
rage Cohn widersprochen. Die Lehranstalten würden beim
andwirthschaftlichen Ministerium jetzt gut verwaltet; es sei
hier um so weniger ein Grund fuͤr Aenderung der Ressorts—
erhältnisse abzusehen, als ja durch das vollständige Zusammen—
wirken der beiden Ministerien dem Gesichtspunkte Rechnung
getragen werde, welcher dem vorliegenden Antrage zu Grunde
ijege. Nachdem noch von Seiten des Herrn Regierungskom—
missarius des landwirthschaftlichen Ministeriums darauf hin—
zgewiesen war, daß diejenigen höheren Lehranstalten, mit denen
Frößere Landwirthschaften und Gutsverwaltungen verknüpft seien,
daturgemäß dem landwirthschaftlichen Ministerium unterge—
stellt sein müßten, zog der Herr Antragsteller schließlich seinen
Antrag für diesmal zurück, indem er darauf hinwies, daß er
den vom Herrn Minister in Aussicht gestellten Organisations—
olan des Berliner Lehrinstituts abwarten wolle und sich der
Hoffnung hingebe, daß damit seinen Bestrebungen Genüge
geschehen werde; eventuell behielt er sich die Wiederaufnahme
des Antrages vor.
Gegen Uebertragung der technischen Lehranstalten auf das
Kultusministerium wurde von einer Seite geltend gemacht,
daß, wenn auch nach der einmal beschlossenen Abtrennung
des Ministeriums für Handel und Gewerbe die technischen
Lehranstalten nicht mehr bei demselben bleiben könnten, doch
aicht abzusehen sei, warum sie nicht der Bauabtheilung des
zukünftigen Ministeriums für öffentliche Arbeiten untergestellt
verden könnten, sobald man nur für tüchtige Dezernenten
'orge, daß jene aus persönlichen Rücksichten vorgenommene
Theilung der Ministerien doch keinen Bestand haben werde.
Das gesammte Unterrichtswesen könne man nicht als gleich—
artiges Ganzes betrachten. Die praktischen Erwägungen
stünden sich bei Einrichtung der verschiedenen Arten von
Schulen nicht selten gegenüber. Diese verlangten auch eine
oerschiedenartige Behandlung. Im Kultusministerium stehe in
erster Linie die Frage der allgemeinen Bildung, welche in den