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Kommissionsberichte
Gymnasien vertreten sei. Die dort maßgebenden Schulmänner
hätten oft eine besondere, dem praktischen Leben fremde
Geistesrichtung; diesem Geist müsse man auf die technischen
Schulen keinen Einfluß gestatten. Beim Kultusministerium
werde die obere Leitung unter allen Umständen im Sinne
der geehrten philologischen Bildung gehandhabt werden.
Wenn den für die praktische Thätigkeit vorbildenden An—
falten die gelehrte Bildung zu nahe gebracht werde, so ver⸗
nöcherten sie. Die im Kultusministerium herrschenden Zu⸗
tande, der Geist, welcher sich bei den Gymnasien kundgebe,
ei nicht geeignet, Vertrauen einzuflößen, und es empfehle sich
daher nicht, diesem Ministerium noch weitere Machtbefugnisse
einzuräumen. Die Erwägung, daß Kunst und Kunstgewerbe
nicht getrennt von zwei Ministerien geleitet werden dürften,
sei nicht durchschlagend. Beide Dinge stünden sich vielleicht
in praktischer Beziehung nahe, es seien aber auch bedeutende
Unterschiede zwischen ihnen, und der Unterricht für beide müsse
ein ganz verschiedener sein. Das technische Bildungswesen sei
bis jetzt noch in ganz ungewissem Zustande. Man sei sich
aoch uͤicht ganz klar daruͤber, was eigentlich gefordert
werden solle. Man habe nur die Vereinigung der Hoch—
schulen in Berlin vorgenommen, alles Uebrige sei noch
in der Schwebe. Man möge doch, so lange die Dinge im
Fluß, die obere Leitung nicht wechseln. Endlich habe man
zu berücksichtigen, daß im Unterrichtswesen, wie überall, die
Centralisation nicht förderlich wirke. Die Centralisation müsse
dahin führen, daß man in dem Ministerium die verschiedenen
Besichtspunkte den der allgemeinen und den der Fachbildung,
zu vermischen strebe. Diese schädliche Tendenz trete schon bei
den Gymnasien heroor, wo man versuche, die Ziele der eigent⸗
lichen Gelehrten⸗ und der Realschulen zu kombiniren. Das
sei verderblich.
Seitens eines der Vertreter des Handelsministeriums
wurde die Vorlage im Anschlusse an die Ausführungen der
Denkschrift in folgender Weise motivirt:
Die Leitung der technischen Anstalten der jetzt selbst—
ständig gemachten Abtheilung für Handel und Gewerbe auch
ferner zu überlassen, sei nicht wohl möglich. Diese Abtheilung
werde sich künftig nur mit der Vorbereitung oder der Aus—
führung von Reichsgesetzen und mit der Verwaltung von solchen
Preußischen Interessen befassen, die mit den Reichsangelegen—
heiten in enger Verbindung stünden. In eine solche Lage
basse eine, Unterrichtsverwaltung, welche sich auf spezielle
Preußische Institute beziehe, nicht hinein, sie würde in dem
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