Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 
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Dem wurde entgegnet, daß es sich bei Einrichtung des Unter⸗ 
cichtsraths nicht darum handeln könne, eine Berufungsinstanz 
zu schaffen, die sich mit der Entscheidung einzelner Faälle be⸗ 
schäftigen würde: er solle nur allgemeine Fragen erörtern, 
Hutachten abgeben. Die Verwaltung solle von der neuen 
Einrichtung ganz unberührt bleiben. Es sei anzuerkennen, daß 
der gegenwärtige Herr Kultusminister im Vergleich zu seinen 
Vorgängern weniger Anlaß zu Klagen biete, aber auch er 
sonne eines organisirten Beirathes nicht entbehren, und man 
dürfe nicht vergessen, daß Ministerwechsel eintreten könnten, wo 
dann die verderbliche Alleinherrschaft der Dezernenten wieder drohe. 
Gegen die Erweiterung des Miquél'schen Antrages wurde 
noch aus dem Schooße der Kommission angeführt, daß, wenn 
man auch dem Gedanken an sich zustimme, es sich für die 
Kommission nicht empfehle, eine soweit tragende Maßregel 
allgemeiner Natür anläßlich einer speziellen Budgetberathung 
dem Hause ohne vorheriges Mandat vorzuschlagen. 
Die Kommission nahm trotz der gemachten Einwendungen 
den erweiterten Miquél'schen Antrag mit Mehrheit an, ebenso 
die Uebertragung des technischen Unterrichtswesens auf das 
Ministerium für geistliche, Unterrichts- ꝛc. Angelegenheiten 
nach Maßgabe der dem Staatshaushaltsetat beigefügten Denk⸗ 
schrift und beantragt demnach: 
Das Haus der Abgeordneten wolle: 
J. uñter Belassung der Navigations-, Steuer— 
nanus- und Schifferschulen bei dem Mi— 
nisterium für Handel und Gewerbe, der 
Aebertragung des gewerblichen Unterrichts— 
wesens auf das Ministerium der geistlichen, 
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten 
in der von der Staatsregierung vorgeschla— 
zenen Weise bei Feststellung des Etats für 
—1879/80 zustimmen; 
beschließen: 
die Königliche Staatsregierung bei Ueber— 
vweisung der technischen Ünterrichtsanstalten 
in das Unterrichtsministerium aufzufordern: 
JYeine ständige Kommission, in, welcher 
außer den Ministerien der geistlichen, 
Unterrichts- und Medizinalangelegen— 
heiten, für Handel und Gewerbe und 
kür öffentliche Arbeiten sachkundige 
Mitglieder, insbesondere aus dem Ge— 
werbe- und Handwerkerstande vertreten 
ünd, einzusetzen und dieselben bei der
	        
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