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des Abgeordnetenhauses.
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Architektenverein in seiner großen Mehrheit gegen deren Tendenz
zusgesprochen und an den Herrn Handelsminister die Bitte
gerichtet, die Vorschläge derselben nicht durch seine Zustimmung
u bekräftigen. Dessen ungeachtet, und obwohl auch die
Technische Baudeputation dem Reformplan eine abfällige Be—
urtheilung zu Theil werden ließ, hat der Herr Minister unter
dem 1. November eine Verfügung erlassen, worin die Regie—
cungen, beziehungsweise Landdrosteien angewiesen werden, auf
den innerhalb ihrer Bezirke vorhandenen Gewerbeschulen der
Reform Eingang zu verschaffen.
Durch diesen Reformplan werden die Gewerbeschulen in
zwei Gruppen geschieden:
Die eine, technische Mittelschule, soll in 6 Klassen
(denen später 2 Fachklassen hinzutreten) die allgemeine Aus—
bildung des sofort ins praktische Leben übergehenden Tech—
nikers abschließend durchführen. Ihr wird die Berechtigung,
daß die mit Reifezeugniß von ihr abgehenden Zöglinge zum
Einjährigfreiwilligendienst zugelassen werden. Die höhere
Schule mit neunjährigem Kursus, gleichfalls ohne Latein,
soll zum Besuche der technischen Hochschulen befähigen. Nach
Vollendung des akademischen Studiums auf dem Polhytech—
nikum werden ihre Abiturienten nicht bloß (wie bisher die
früheren Zöglinge der seit 1870 reorganisirten Gewerbeschulen)
zur Staatsprüfung für das Maschineningenieurwesen, sondern
iuch zur Staatsprüfung für das Hochbau- und Bauingenieur—
ach Zutritt erhalten.
Eine vom Königlichen Handelsministerium dem Landtage
oorgelegte „Denkschrift über das technische Unterrichtswesen“
ziebt im zweiten und fünften Abschnitte über die hier ein—
schlagenden Verhältnisse die ausführlichsten Erläuterungen.
Wahrend nun von städtischen Behörden, von Vorständen
der Polytechnika, von Gewerbevereinen und Gewerbeschulen
sowie in der Presse diesem Umwandlungsplane in allen seinen
Theilen volle Zustimmung ertheilt wird, erheben gewichtige
Stimmen aus den Kreisen der Architektenwelt sowie der ver—
schiedenen Ingenieurfächer den lebhaftesten Widerspruch dagegen.
Eine Petition an das Abgeordnetenhaus vom Baurath
Hobrecht und Gen. trägt bereits 2054 Unterschriften, von
Männern herrührend, die sich in folgender Weise auf die
einzelnen Berufsklassen vertheilen dürften: 3 Geheime Ober—
bauräthe, 10 Oberbau- und Geheime Ober-Regierungsräthe,
I111 Bau- und Regierungsräthe, 17 Stadtbauräthe, 4 Pro—
fessoren, 30 Baus- und Eisenbahndirektoren, 9 Oberingenieure,
266 Bauinspektoren, 213 Kreis-, Land- ꝛc. Baumeister,
366 Regierungsbaumeister, 526 Bauführer, 118 Architekten