Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Kommissionsberichte 
und-Ingenieure, 39 Kandidaten der Architektur, 352 Stu— 
dirende der Bauakademie. . 
Die Petenten bitten, dahin zu wirken, 
J. daß die Vorbildungsfrage für unser Fach unter Berück— 
sichtigung des von dem Architektenverein zu Berlin 
in seiner Petition vom 17. Oktober 1878 vertretenen 
Standpunktes durch Gesetz geregelt werde; 
nöge zunächst die Verfügung vom 1. November in 
dem Sinne modifizirt werden, daß die Abiturienten 
dieser Gewerbeschulen zu den Staatsprüfungen nicht 
zugelassen werden. 
Eine andere, vom Civilingenieur Ziebarth und 72 Ge— 
nossen, — Maschinenfabrikanten, Civilingenieuren, Eisenbahn— 
maschinenmeistern, Hütten- und Grubendirektoren und tech— 
nischen Beamten, — richtet an den Landtag die Erklärung: 
Wir erachten einen mäßigen obligatorischen Schul— 
unterricht in der lateinischen und griechischen Sprache, 
besonders in ersterer, für den Eintritt in das höhere 
technische Studium und die darauf basirenden Staats— 
examina für durchaus nothwendig. 
Der Gedankengang der ersten Petition (Hobrecht und 
Benossen) ist etwa folgender: 
Zunächst wird auf die übergroße und verwirrende Anzahl 
ministerieller Verfügungen hingewiesen, welche seit 1852 in 
Betreff der Ausbildung der Staatsbaubeamten erlassen worden 
ieien. Nun folge auf dem Fuße eines Erlasses vom 27. Juni 
1876 unmittelbar eine Neuordnung durch das Circular vom 
l. November 1878. 
Sodann wird die Zusammensetzung der Konferenz vom 
2. und 3. August und namentlich die Wahl zweier Privat— 
architekten in dieselbe bemängelt, welche sich „in ihren An— 
chauungen bekanntermaßen im Widerspruch mit fast sämmt— 
lichen Berufsgenossen“ befänden. 
Da die Konferenz sich mit Gegenständen zu befassen 
hatte, die das Gebiet des Staatsbaufaches betreffen, so hätte 
man der Petition des Berliner Architektenvereins an den Herrn 
Handelsminister vom 17. Oktober ein besseres Schicksal er⸗ 
5) Anmerkung. In der angeführten Petition des Architektenver— 
eins war des Näheren ausgeführt, daß und warum nur die Erlangung 
des Reifezeugnisses, aus Gymnasien oder Realschulen erster Ordnung zur 
Aufnahme in die Bauakademie und demnächst zur Ablegung der Staats— 
prüfung berechtigen dürfe und hierfür insbesondere auf das schwerwiegende 
Zeugniß von Bonitz in Betreff der Gymnasien Bezug genommen. Die 
Konferenz vom 2. und 3. August habe mit einer alten preußischen Tra— 
dition gebrochen und müsse entweder von der Meinung geleitet worden 
jein, daß der Mangel klassischer Bildung kein allgemeiner Bildungsmangel
	        
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