el⸗
er
141
4
y
g
—
9
9*
721
N.
eh
17
Aig
J
dr
Ih
FF
71
g
g0
*
*
pyp⸗
R
Xh,
7.
274
it—*
n
177
—
5
7
5
4
AJ
—84
24
v
—3—
—535—
228
———
—
44
7
38
des Abgeordnetenhauses.
833
valtung, wie sie in dem bekannten Erlasse vom 6. Oktober
1859 niedergelegt waren, nie getheilt hat. Wenn das Mini—
terium damals den Ausspruch gethan habe, daß der lateinischen
Sprache die Stellung als integrirender und wesentlicher Theil des
Lehrplans auf den Realschulen erster Ordnung gegeben werden
———
des Zusammenhanges der neueren Kultur mit dem Alterthum hat,
vie als grundlegende Vorbereitung des grammatischen Sprachen⸗
studiums überhaupt, und insbesondere des der neueren Spra—
hen, welches ohne Kenntniß des Lateinischen immer ober—
Jächlich bleibt“, und daß, „in dieser Beziehung die lateinische
Sprache vorzüglich geeignet sei zur Bildung des Sinnes, zur
charfen Unterscheidung der Formen beizutragen, —“ so erkenne
Bonitz zwar vollständig den bildenden, erhebenden, veredeln⸗
den Einfluß der Lektüre an, zu welcher die große Ar—
—D0
Jjang eröffne; aber selbst dieses Ziel könne die Realschule
zicht einmal erstreben, da nach ungefährer Bewältigung der
Grammatik und Anschaffung eines nothdürftigen Wortschatzes
Für die Lektüre in den oberen Klassen nur ein eng bemessener
Raum bleibe. — Und nicht günstiger stehe es mit dem formalen
Werthe des lateinischen Unterrichts auf Realschulen. Niemand
werde verkennen, welcher Werth für die Schärfe des Denkens und
die Herrschaft über die Sprache zu seinem Ausdrucke in der
methodischen Erlernung einer fremden Sprache liegen könne;
in der Fähigkeit nämlich, den Gedanken in seine einfachsten
Elemente zu zerlegen und sich der Folge ihrer Verbindung
bewußt zu werden; ferner, daß dieser formale Gewinn in dem
oorzüglichsten Maße erreichbar sei durch das Erlernen einer
zu logischer Strenge entwickelten, von der Muttersprache er—
heblich verschiedenen, für methodischen Unterricht durchgear—
heiteten Sprache, wie dies alles bei der lateinischen der Fall
ei. Aber das wirkliche Erreichen dieses formalen Gewinnes
ei durch eine Ausbreitung, Ruhe und Sicherheit strenger
Schulung bedingt, zu welcher selbst der auf Realschulen dem
Latein gestattete Raum nicht ausreiche. — Wenn einem Ge—
genstande, der durch kein anderes Lehrgebiet, durch keinen Zu—
sammenhang mit dem vorhandenen Gedankenkreise, durch keine
Erwartung nachheriger Anwendung im Berufe unterstützt wird,
einem Gegenstande, dem die Lehreinrichtung selbst eine mit
dem Aufsteigen der Klassen abnehmende Wichtigkeit
zuschreibt, wenn einem solchen Gegenstande ein so über—
waͤltigender Theil der Lehr- und Arbeitszeit zugewiesen werde,
so werde dadurch auf die Frische und Energie des geistigen
Interesses überhaupt ein lähmender Druck ausgeübt, dessen
*. y
v ⸗
5
—8
X
e
gð