)68 | Des IV. Buchs II. Cap,
ober zween stehen / bis sie etwas erstarcket und tuͤchtig werden / daß man sie nach gut-
duͤncken in die Baumschule oder anderwerts im garten verpflantzen kan.
Sonst aber die abwartung derer im Stechplatz auffgeschlagenen pflaͤntzlein
hetreffend / da ist von noͤhten / dieselben vom graß und anderm unkraut jederzeit durch
wieden sauber zu halten / damit sie am wachstum nicht verhindert werden. Geschie⸗
het es auch / daß aus einem stechloch mehr als ein pflaͤntzlein auffivacbfet] fo ziehet matt
das schlechteste weg / doch ohn verlezung des andern. Solten auch unter den einzeln
einige gar geringe seyn / selbige ziehet man gleichfalls aus / und thut sie beyseit / damit
die übrigen desto freyer wachsen mögen. Sonst dienet solchen jungen pflänklein
noch zur zeitkeine mistung / sondern man sol selbige bis zu ihrer verseßung sparen:
imgleichen leiden sie das erste und ander jahr kein messer : das dritte jahr aber kan
man die untersten Beyschoß behend abschneiden. "Also nun lässet man diese junge
bäumlein in ihrer mutter-erde etwa vier jahr fort wachsen / so pflegen sie indessen
daumesdick zu werden / und dienen zu pfropffen/ oder/ wofern etliche an sich selbsts gut/
oder des pfropffens nicht bedürffen/mit in diereihe der alten bäume im garten verschet
zuwerden. Mit dem Steinobst aber gehet es geschwinder zu | sintemahl dieselbe
bäumlein wolim andern jahr verseket werden können : die man aber geden>et zu
pfropffen / sollen so lang in ihrem mutter-grund unverrücket bleiben] bie fie gepfropf⸗
fet sind / und nachgehends koͤnnen sie an den ort / da sie stehen sollen / gesetzet werden.
3. Vont Seß-Plaß,
Dieser ist die auder helffte der Baumschule / und wird gleichfals wie der
Stechplaß im Herbstin VX. längliche Bette mit dazwischen lauffenden steigen abge»
theilet. Nachmahls schnüret ein jedes Bett der breite nachin zwo// der länge nach
in 12. reihen : so fallen die durchschnitte/ darin die Wildfänge sollen geseßet werden/
fast zween fuß weit von einander.
Bon samlung aber solcher Wildfänge an Apffeln/ Birnen ! Kirschen! Pflau-
men/ Hagedorn ist zu wissen 1. Daß man sienicht ohn unterscheid auff kauffen sol /
sondern sich vorher erkundigen / wo sie ausgegraben worden. Denn eshatdie erfah»
runggezeiget / daß die jenige/ so auff Wiesen / oder nahe bey Wassern auffwachsen!
niemahls recht gerahten : dieaber aus Wildnüssen/ aus rauhen / oder auch steinig»
tenortea genommen werden. bekommen wol/ sintemahl solche verseßung aus einem
geringen in einen bessern grund.der natürlichen ordnung gemeß ist : woaber die ver-
seßung aus einem guten ineinen schlechtern boden geschiehet/ da bleibet alles stehen.
(1. Wennsie nungleich antüchtigen orten genommen werden / so muß doch die auß-
grabung auch behörlich geschehen. Als anfangsbezeichnet man den Wildfang mit
einem kleinen hieb oder andern mer>mahl gegen der Sonnen auffgang/ damit er im
einseken hinwieder sv gekehret werden möge. Därnach fänget man das graben ait
nicht beyin Stamine / sondern fast zween fuß davon ringsümb / damit sich die wur-
zela besser lösen. Wenner aus gegraben / schneidet man die eusersten wurzeln / alle
Meben-äste / samt dem gipfel hinweg / daßan jedemästlein mehr nicht / als ein auge
;brig bleibe. 01. Die Grössebelangend / so lässet man den verschnittenen Stamin
rey oder vier fuf hoch : seine dick? aver sol dyn ohngefchr eines guten-daums : sind
aber Dtaue Stämine sehr viel dicker / oder sehr viel danner/ solches beydes ist unti
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