J90 Des 1V, Buchs V. Cap.
men-wachsung geschehen! und das holt daselbst dicke zu werden beginnet: so schnei⸗
det den band ab / und auch das zahme Zweiglein von seiner mutter : imgleichen
schneidet den gipffel an den wilden Zweiglein ab zwey quer finger über der vereini-
zung / und bestreichet beyde schnitte mit pfropffwachs: so ziehet diese newe Encke
jhre nahrung ins kuͤnfftige aus dem wilden stamme.
VII. Wartung der gepfropfften Baͤume.
Dieweil nicht allein gnug ist die pfropffung wol verrichten / sondern es muͤssen
auch nachgehends die geimpffte baͤume wol gepfleget werden: so wollen wir sotane
lehr allhier beyfuͤgen / und zwar also / daß selbige / ob sie gleich ins gemein auff allerley
Pfropffung / jedennoch meistentheil auff die Pfropffung im Spalt und zwischen die
Rindeinsonderheit gezogen werden sol. |
Derentwegen im ersten jahr nehmet dreyerley in acht. 1. Drey oder
vier tage nach beschehener Pfropffung fanget an die Stämme allezeit über den an-
dernoder dritten tag zu besichtigen / ob sieetwa unter der pfropffung ausschlagen.
So bald man ein auglein findet / muß es abgebrochen / und durchaus nicht am stam⸗
megelassen werden : sonst sterben dieauffgescßte Encken. 2. Wenn die Pfropf:
reiser aus zuschlagen anfangen / und etwa eines halben oder gangen gliedslang jun-
zes holß getrieben : solches ist das zeichen / daß die eingesekte spike an dem stamm
nunmehr an gewachsen. Sobald ihr dessen versichert / müsset ihr die auswendige
Verbindung aufflösen / der Encke also lufft zum wachsen machende / den stamm aber
mit wachs verstreichen. Wiedriges falls / wofern die auffgesekte Encken verdorben
wären / sv ist nöhtig / daßihr die Schößlinge des stamms wachsen lasset / damit sein
natürlicher Safft sich ergiessen/ undihn nicht selbst ersticken möge. 3. Wenndie
4.1Fzesekte Encke nun sich mehr und mehr erlängert / so bindet einen stock an den
(tamm mit bafte faft : an desselbe hefftet nachmahls die Encke also / daß sie weder
vom windezu hart beweget / noch von den drauff sikenden Bögeln zerbrochen werden
möge. Alles jeht bemelte aber ist nicht allein von dem Stamm-pfropffen/ sondern
auch von denen Encken / welche auffäjte gepfropfet sind / zu verstehen : und zwar ei-
ne mehrere wartung haben die aufsgeseßte Encken das erstejahr nicht nöhtig.
Darnach aber im andern aber muß folgendes geschehen. x. Tin Mo-
nat Martiothut das Baumwachs hinweg / und besehet / wie starck die PfropPreiser
im vorigen Sommer gewachsen. Befindet man / daß new holt zum überwallen
rings ümbher zwischen der Rinde und dem Stamme herfür bricht / so bestreichet nur
die Platte mit ein wenig Leim / wieder der Sonnenhiße / und lasset es wachsen.
ist aber keinnew holtz herfuͤr gebrochen / sondern der stamm ist uͤmb und uͤmb duͤrre bis
an das eingewachsene Pfropffreiß: so schneidet von dem stamm so viel auff der duͤr⸗
ren platte weg / bis ihr auff das leben kommet / und von einer bis zu der andern seite
grünholß seher : alsdanverstreichet den schnitt auffs fleißigste mit Pfropffwachs /
und bindet die Encke / wofern sie noch sehr schwach / wieder an ein Stäblein : so wird
hald new hols herfär brechen / und der stamm im folgenden Sommer auffs wenigste
halb überwachsen. 2. Wenndiegepfropffte bäumeim andern oder vielmehr drit⸗
ten Counner eiel Neben ͤste außgetrieben / selbige benehmet ihnen / und fuͤhret sie die
ersten sechs jahre Mannshoch auff! ehe ihr zugebet daß sie sich mit zweigen ausbreiten:
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