Sechzehntes Kapitel.
Fallschirme und Gleitflieger.
Von Regierungsrat a. D, Jos. Hofmann in Genf 1) unter Benutzung des Textes
der 1. Auflage neu bearbeitet und erweitert.
Beim Übergang vom Ballon zur Flugmaschine, vom »Leichter
als die Luft« zum »Schwerer als die Luft« treffen wir zunächst auf
Luftfahrzeuge, Schirme, die lediglich den Zweck haben, Menschen
in langsamem Falle, also gefahrlos, von höher gelegenen Punkten
zu tiefer liegenden zu führen. Hat der Schirm hierbei die Gestalt
eines wie üblich mit dem Stiel nach unten gehaltenen Regenschirms,
wobei der Stiel selbst durch Zugseile (siehe Bild S. 217) ersetzt
sein kann, so schlägt er in ruhiger Luft. eine ungefähr lotrechte
and bei Wind eine mehr oder minder flach geneigte Fallrichtung
ein. Ist der Schirm ganz eben oder nur soweit gekrümmt, wie etwa
ain zwischen vier Stangen gespanntes Stück Leinwand unter dem
Luftdruck sich aufbläht, so kann er nur bei genau wagerechter Hal-
jung lotrecht zur Erde fallen; bei der geringsten Schiefstellung schlägt
er auch in ruhiger Luft eine weit vom Lot abweichende schräge Fall-
bahn ein und bildet somit einen Gleitflieger.
Es ist nun merkwürdig, daß der älteste nachweisbare Fallschirm,
der in einem 1617 von Fausto Veranzio in Venedig heraus-
gegebene Sammelwerk über Maschinen abgebildet ist (siehe Abb. 8. 3).
') Regierungsrat a. D. Jos. Hofmann, der bekannte deutsche Flugtechniker,
der seit etwa 35 Jahren sich theoretisch und praktisch mit der Flugfrage be-
schäftigt hat.