Full text: Die Luftschiffahrt nach ihrer geschichtlichen und gegenwärtigen Entwicklung

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Zwanzigstes Kapitel, 
werden. Es geht z. B. zu weit, wenn das Berliner Polizeipräsidium 
im Jahre 1884 alle Auffahrten vor dem 15. August verboten hat, 
weil bei der Landung in früherer Jahreszeit event. Flurschaden ent- 
stehen könnte! 
Im allgemeinen haben sich in Deutschland nach Einführung der 
Reißvorrichtung die Unfälle sehr verringert; denn auch bei starkem 
Wind wird durch die schnelle Entleerung der Hülle die gefährliche 
Schleiffahrt vermieden. 
Eine Landung geht wie folgt vor sich: Sobald der Entschluß 
gefaßt ist, die Fahrt zu beenden, wird die: Landungsstelle nach der 
Karte und nach dem Aussehen des Geländes bestimmt. Durch 
Ventilziehen wird der Aerostat zum Fallen gebracht. 
Kurz vor der Landungsstelle muß man ihn am Schlepptau ab- 
iangen, d. h. ihn am Tau in die Gleichgewichtslage bringen, event. 
Jlurch Auswurf von Ballast. Auf unbewachsenem, nicht durch Draht- 
leitungen irgendwelcher Art durchzogenem Terrain hat dies gar 
keine Schwierigkeit. Meist begegnet man aber Bäumen, Telegraphen- 
drähten und anderen Hindernissen, dann heißt es aufpassen, daß 
man nicht hängen bleibt. Man muß den Ballon durch Ballastgeben 
über diese Hindernisse hinwegführen, dabei aber unbedingt dafür 
sorgen, daß er nicht zu hoch steigt, da jeder nicht prall volle 
Aerostat, dem man auch nur den geringsten Auftrieb gibt, wieder 
mindestens bis zu seiner ursprünglichen Höhe emporsteigen muß, 
Es ist deshalb erforderlich, durch schnelles Ventilziehen nach dem 
Sprung über das Hindernis den Ballon wieder zum Fallen zu bringen. 
Solche Manöver können sich sehr häufen; unter Umständen sind 
auch Häuser und Dörfer noch zu überfliegen, über die man unter 
keinen Umständen das Schlepptau hinwegschleppen lassen darf, so- 
lange man noch über ein Körnchen Ballast verfügt. 
Es geht daraus hervor, daß es außerordentlich wichtig ist, eine 
genügende Menge Ballast zur Landung zu reservieren, und nicht, 
um zu eigenem Vergnügen die Fahrtdauer zu verlängern event. die 
Schuld auf sich zu laden, daß durch ein über Häuser rasselndes 
Schlepptau Menschenleben in Gefahr geraten, ganz abgesehen davon, 
daß die Luftschiffer selbst in eine gefährliche Lage geraten können. 
Nicht eindringlich genug kann man die Führer warnen, die Fahrt 
bis zum Verbrauch des letzten Ballastes auszudehnen und sich auf das 
Glück zu verlassen, daß der Ballon in günstigem Gelände herunter- 
kommt. Der schwerste Vorwurf würde auf dem Führer lasten, der 
durch solchen Leichtsinn ein Menschenleben auf dem Gewissen hätte.
	        
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