Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Geschichtlicher Rückblick. 83 
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Schule hygienisch geschehen?“ Die Konferenz antwortete mit einer 
Reihe von Beschlüssen, deren Hauptpunkt lautete: „Pflege der Spiele 
ınd körperlichen Übungen, welche letztere als tägliche Aufgabe zu 
gezeichnen sind, insbesondere also Verstärkung und Hebung des Turn- 
anterrichts, Begünstigung der Pflege des Körpers und Erfüllung der 
Forderungen der Schulhygiene.“ 
Die Konferenzbeschlüsse wurden einer königlichen Kabinetsorder 
antsprechend einem Ausschuß von sieben Vertrauensmännern unter- 
oareitet, der sie sichten, prüfen und nach der praktischen Seite hin 
vervollständigen sollte. Diese Arbeit diente dann als Unterlage, auf 
welcher im Kultusministerium neue Lehrpläne ausgearbeitet wurden, 
die am 1. Februar 1892 in Kraft traten. 
Beruhten die Beschlüsse der Konferenz auf einem nicht allzu 
klaren Kompromiß zwischen Altem und Neuem, so ist begreiflich, daß 
Jie Lehrpläne, die aus ihnen hervorgegangen waren, ebenfalls ein 
doppeltes Gesicht trugen und zur Hälfte der Vergangenheit, zur 
Hälfte der Zukunft zugewandt waren. Dennoch zeigten sie sich den 
neuen Bildungsformen in wesentlichen Punkten geneigter als jene Be- 
schlüsse. Am deutlichsten tritt auch in ihnen das Bestreben hervor, 
dem Verlangen nach Verminderung der Arbeitslast Rechnung zu 
tragen. Die Anzahl der Wochenstunden wird für alle Anstalten ver- 
mindert, durchschnittlich um zwei für jede Klasse, und eine Mehr- 
jelastung mit häuslichen Arbeiten wird entschieden untersagt. Da 
nun diese Verminderung der Arbeitszeit auf beiden Arten des Gym- 
nasiums fast ausschließlich auf Kosten der alten Sprachen, besonders 
des Lateinischen vor sich ging, so bedeuteten die Lehrpläne, zumal 
für das humanistische Gymnasium, einen weiteren Schritt in der Ent- 
wicklung, die sich schon vorher angebahnt hatte: der Zersetzung des 
klassischen Geistes durch den modernen. Daß die Lehrziele der 
klassischen Sprachen eingeschränkt und verändert werden müssen, 
wird ausdrücklich hervorgehoben. Aber auch jetzt noch wird „die- 
jenige geistige Zucht, welche bewährtermaßen durch eindringliche Be- 
schäftigung mit den alten Sprachen erworben wird“, als das allgemeine 
Ziel dieses Unterrichts bezeichnet. Immerhin fällt der lateinische Auf- 
satz, der schon vor dem Erscheinen der Lehrpläne durch eine Ver- 
ügung des Ministers abgeschafft war, nunmehr fort. „Auf stilistische 
Fertigkeit in dem bisherigen Umfang wird verzichtet‘, der gramma- 
tische Lernstoff und der Vokabelschatz wird beschränkt, Für das 
Realgymnasium wird ausdrücklich auf das praktische Bedürfnis seiner 
Schülerkreise als Maßstab für den Betrieb des Lateinischen hingewiesen. 
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