Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

‚10 
Lehrpläne und Lehrbetrieb. 
wird uns auch bei der Betrachtung der einzelnen Unterrichtsfächer 
entgegentreten. 
Um auch hier wie im vorhergehenden möglichst scharf hervor- 
treten zu lassen, worin die Einheit und worin die Mannigfaltigkeit 
unseres Bildungswesens beruht, wird es praktisch sein, zuerst die- 
jenigen Lehrfächer zu betrachten, die ihrem ganzen Umfang nach 
den sämtlichen höheren Schulen gemeinsam sind. Hiernach werden 
wir auf diejenigen Fächer eingehen, die auf den verschiedenen An- 
stalten nicht in gleicher Ausdehnung betrieben werden, oder über- 
haupt nur einer einzelnen Schulgattung zufallen. Zum Schluß werden 
wir die technischen Fächer behandeln. 
l. Religion. 
Evangelische Religionslehre. 
Allgemeines Lehrziel: Der evangelische Religionsunterricht 
an höheren Schulen verfolgt, unterstützt von deren Gesamttätigkeit, 
das Ziel, die Schüler durch Erziehung in Gottes Wort zu charakter- 
vollen christlichen Persönlichkeiten heranzubilden, die sich befähigt 
erweisen, dereinst durch Bekenntnis und Wandel und namentlich auch 
durch lebendige Beteiligung am kirchlichen Gemeindeleben einen 
ihrer Lebensstellung entsprechenden heilsamen Einfluß innerhalb 
ınseres Volkslebens auszuüben. 
Durch die Aufstellung der Lehraufgaben für den Religions- 
ınterricht wird der Gedächtnisstoff auf das notwendige beschränkt, 
Jamit die ethische Seite des Unterrichts umsomehr in den Vorder- 
grund treten kann. Auf die lebendige Annahme und wirkliche An- 
signung der Heilstatsachen und der Christenpflichten wird der Haupt- 
aachdruck im Religionsunterrichte gelegt, und die geschichtliche Unter- 
weisung ist auf die für das religiös-kirchliche Leben bleibend bedeut- 
samen Vorgänge zu beschränken. Der Unterricht soll, obzwar ohne 
künstliche Mittel, zu allen übrigen Lehrgegenständen, insbesondere 
den ethischen, in engste Beziehung gesetzt werden. 
Im Mittelpunkte des gesamten Religionsunterrichts steht die 
heilige Schrift. Alle anderen Unterrichtsstoffe sind als auf ihr be- 
‚uhend oder zu ihr hinführend zu behandeln. Der Lehrer hat dafür 
zu sorgen, daß diese sowohl untereinander als auch mit der An- 
schauungswelt und dem Empfindungsleben der Schüler in lebendige 
Beziehung gesetzt werden. Die Beschränkung des Gedächtnisstoffes 
wird es um so leichter ermöglichen, das, was an Liedern und Bibel-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.